UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderung der Weiterentwicklung von Schutzausrüstung

Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen
wie z. B. Reinigung.

Dabei adressiert das Programm insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkt 1: Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
Förderschwerpunkt 1a: Entwicklung von neuen, insbesondere biobasierten Materialien, neuen Flächenbildungstechniken sowie antiviralen und antimikrobiellen Ausrüstungen (z. B. für Atemmasken), die Entwicklung von entsprechenden innovativen Aufbereitungsverfahren für Schutzausrüstung.
Förderschwerpunkt 1b: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Einsatz neuer zirkularer Geschäftsmodelle, Konzepte zur Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur für innovative Recyclinglösungen für Schutzausrüstung (De-Minimis-Förderung).

Förderschwerpunkt 2: Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
Förderschwerpunkt 2a: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen neuer Textilien mit filtrierender Wirkung für Atemschutzmasken, Integration aufbereitungsbeständiger Sensorik, neue Produkte mit antiviraler Schutzwirkung als Alternative zu Schutzmasken.
Förderschwerpunkt 2b: Verbesserung des Tragekomforts von Atemschutzmasken durch die Entwicklung individuellerer Passformen (De-Minimis-Förderung).

Förderschwerpunkt 3: Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
Förderschwerpunkt 3a: Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von neuen Dienstleistungen (z. B. Reinigung) unter dem Gesichtspunkt Automatisierung und Digitalisierung.
Förderschwerpunkt 3b: Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten durch die Abordnung von hochqualifiziertem Personal, einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder eines großen Unternehmens, Kosten für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Förderschwerpunkt 3c: Einrichtung von branchenübergreifenden Innovationsclustern zur gemeinsamen Nutzung von Anlagen zur optimalen volkswirtschaftlichen Nutzung der Förderung und zur Steigerung des Technologietransfers.

Förderschwerpunkt 4: Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve
Produkt- und Prozessinnovationen zur Verbesserung der Lagerfähigkeit von Schutzausrüstung (insbesondere Atemschutzmasken), Entwicklung von innovativen Konstruktionstechniken zur kurzfristigen Umrüstung von Anlagen auf die Produktion von Schutzausrüstung im Pandemiefall.

Förderschwerpunkt 5: Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren
Projekte zur Standardisierung von nachhaltigen Materialien und Technologien einschließlich der Durchführung von Stand-der-Technik-Recherchen, Entwicklungen von standardisierten Prüfmethoden für neue Materialien und neue Bauarten für Schutzausrüstungen, vorbereitende Aktivitäten für Normung, Standardisierung und akkreditierte Zertifizierungssysteme sowie die Mitwirkung in Normungsgremien, Projekte zur digitalen Unterstützung bei Prüfung und Zertifizierung, bei denen Produktions- und Prüfdaten online erfasst und in digitale Zertifikate (fälschungssicher) übernommen werden (Wird auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert)

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern durchgeführt werden.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Einstufiges Antragsverfahren. Anträge können jederzeit gestellt werden, bis zum 31. Dezember 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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