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Expertenbeitrag zur Forschungszulage FZuL

Forschungszulage – Erste Erfahrungen

Seit September 2020 haben Unternehmen Rechtsanspruch auf bis zu 1 Mio. € Zulage für ihre Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung. GEWI hat seit Bestehen des Gesetzes bereits Hunderte von Anträgen begleitet: wir ziehen eine Zwischenbilanz.

Nachdem das Forschungszulagengesetz (FZulG) zur steuerlichen Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen zu Beginn erst recht langsam Fahrt aufnahm, ist das Förderinstrument mittlerweile in der Industrie angekommen und wird von immer mehr Unternehmen systematisch in Anspruch genommen. Die Resonanz der Unternehmen ist durchweg positiv. Durch die Flexibilität des Gesetzes und das unbürokratische Verfahren eröffnet die Forschungszulage den Unternehmen neue Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung. Insbesondere die Möglichkeit, die Forschungszulage rückwirkend in Anspruch zu nehmen, also für schon laufende oder abgeschlossene Projekte, ist ein interessanter Gestaltungsaspekt.

Die klassische Projektförderung mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen ermöglicht nach wie vor deutlich höhere Zuschüsse als die FZul und hat vielfach große Vorteile gegenüber der Forschungszulage bei komplexen, großvolumigen Projekten. Idealerweise nutzen Unternehmen insofern beide Instrumente systematisch und schöpfen so das volle Förderpotenzial aus. In unserem Beratungsalltag nimmt gerade die Fragestellung, wie sich Zuschussförderung und steuerliche Förderung gleichermaßen im Unternehmen nutzen lassen, einen großen Anteil ein, denn

  • „der beste Förderweg“ ist vielfach vom Projekt abhängig,
  • es ist sicher zu stellen, dass die Formalitäten mit entsprechenden Wechselwirkungen der jeweiligen Programme sicher eingehalten werden und
  • die Nutzung des gesamten Potenzials erfordert entsprechende Strukturen in Organisation und Administration.

Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) prüft die Anträge auf steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung sorgfältig, die Entscheidungen sind transparent. Allerdings werden deutlich mehr Nachforderungen und kritische Fragen als zu Beginn gestellt – insofern ist die Forschungszulage auch bei sehr hohen Erfolgsquoten kein „Selbstläufer“.

Die Interpretation der gesetzlichen Vorschriften ist durchaus komplex:  

  • Was ist „innovativ“ im Sinne der Forschungszulage?
  • Wie ist „Auftragsforschung“ definiert?
  • Was ist mit „technischem Risiko“ gemeint, insbesondere bei IT-Projekten?
  • Welches Personal kann angesetzt werden?
  • Welche Nachweise sind zu führen?
  • Wird das Thema organisatorisch besser in der Steuer- oder Forschungsabteilung verankert?
  • Welche Vor- oder Nachteile hat es, einen FZul-Antrag vor bzw. nach Projektdurchführung zu stellen?
  • Ist es sinnvoller, mehrere Anträge „en bloc“ oder besser laufend zu stellen?
  • Wann ist es sinnvoll, Projekte zu einem Förderprojekt zu bündeln?

In der praktischen Umsetzung treten also eine Reihe von Fragen auf, die es zu beantworten gilt. Eine „Hotline“ der Bescheinigungsstelle BSFZ zu dem Programm gibt es nicht, insofern sind weitergehende Informationen und Tipps zum praktischen Handling rar. An dieser Stelle ist Beratung durch einen Fördermittelexperten sehr hilfreich und wird von den Unternehmen vielfach in Anspruch genommen, um die Erfolgsaussichten bei der Antragstellung zu erhöhen und den Aufwand zu minimieren. Die Förderexperten aus dem GEWI-Team stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Expertise gerne zur Seite sowohl bei der Zuschussförderung als auch beim Thema Forschungszulagengesetz. Wir unterstützen und beraten Sie maßgeschneidert bei einzelnen Fragestellungen oder auch beim gesamten Förderhandling. Sprechen Sie uns gerne an: www.gewi.de/kontakt

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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