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Expertenbeitrag zur Forschungszulage FZuL

Seit September 2020 können Unternehmen bis zu 1 Mio. € Zulage für ihre Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung beantragen (FZuL). GEWI hat bereits zahlreiche Anträge begleitet – wir ziehen eine erste Zwischenbilanz.

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) zur steuerlichen Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen nimmt langsam Fahrt auf. Zwar liegt die Anzahl der bisher eingereichten Anträge unter den Erwartungen der Bescheinigungsstelle (BSFZ), die Tendenz ist jedoch steigend und man erwartet für 2021 deutlich mehr Antragseingänge. Bedingt durch den moderaten Antragseingang sind die Bearbeitungszeiten für die Ausstellung der Bescheinigungen durch die BSFZ derzeit recht kurz.

Die Resonanz der Unternehmen ist durchweg positiv. Für eine Reihe von Unternehmen, die bisher aus verschiedenen Gründen keine Projektförderung (nicht rückzahlbare Zuschüsse) in Anspruch nehmen können oder wollen, ist die Forschungszulage (FZul) als steuerliche FuE-Förderung ein willkommenes Finanzierungsinstrument. Durch die Flexibilität des Gesetzes und die niedrigen bürokratischen Hürden eröffnet die Forschungszulage den Unternehmen neue Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung ihrer FuE-Tätigkeiten. Zwar bietet die klassische Projektförderung nach wie vor deutlich höhere Zuschüsse als die FZul, die Hürden zur Erlangung sind jedoch dementsprechend höher. Idealerweise nutzen Unternehmen beide Instrumente nebeneinander und schöpfen so das volle Förderpotenzial aus. Die Projekte, deren Umsetzung eilig ist oder die bspw. ein nur überschaubares Projektvolumen aufweisen, scheiden für die Projektförderung vielfach aus. Hier greifen die Vorteile der Forschungszulage sehr deutlich. Insbesondere die Möglichkeit, Projekte auch nach Projektabschluss mittels der steuerlichen Forschungsförderung FZul noch fördern zu lassen, ist ein interessanter Gestaltungsaspekt.

Jedoch ist die Forschungszulage bei weitem kein „Selbstläufer“, denn auch hier sind eine Reihe von Beurteilungskriterien zu erfüllen.

Auf der einen Seite ist das zweistufige Antragsverfahren, welches vollständig online durchgeführt wird, für Geübte gut handhabbar. Ziel der Forschungszulage war es insbesondere, ein unbürokratisches Förderinstrument auf den Weg zu bringen – dies ist nach unserer Einschätzung sehr gut gelungen. Seit dem 01.04.2021 ist, neben der Antragstellung für die Bescheinigung (1. Stufe), auch die jährliche Beantragung der Forschungszulage (2. Stufe) ohne die Hilfe eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers online über das ELSTER-Portal möglich, auf das der Antragsteller mit seiner ELSTER-Zertifikatsdatei Zugriff hat.

Andererseits sind die gesetzlichen Vorschriften für viele Unternehmen jedoch nicht klar zu interpretieren: Was ist „innovativ“? Wie ist „Auftragsforschung“ definiert? Welches Personal kann angesetzt werden? Welche Nachweise sind später zu führen? Wird das Thema organisatorisch besser in der Steuer- oder Forschungsabteilung verankert? Wann überwiegen die Vorteile der Projektförderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wann ist das steuerliche Förderinstrument FZul „besser“? Welche Vor- oder Nachteile hat es, einen FZul-Antrag vor bzw. nach Projektdurchführung zu stellen? Ist es sinnvoller, mehrere Anträge „en bloc“ oder besser laufend zu stellen? In der praktischen Umsetzung treten also eine Reihe von Fragen auf, die es zu beantworten gilt. Eine „Hotline“ der Förderstelle zu dem Programm gibt es nicht, insofern sind weitergehende Informationen und Tipps zum praktischen Handling aktuell rar. Nicht alle diese Fragen lassen sich derzeit zuverlässig beantworten – wie immer bei neuen Programmen wird es noch eine Weile dauern, bis sich eine gängige Verfahrenspraxis etabliert hat.

An dieser Stelle ist fachmännische Beratung bzw. Unterstützung sehr hilfreich und wird von den Unternehmen vielfach in Anspruch genommen, um die Erfolgsaussichten bei der Antragstellung zu erhöhen und den Aufwand zu minimieren. Es ist in den letzten Monaten deutlich geworden, dass sich viele Fragestellungen bei der Forschungszulage an der Handhabungspraxis der Projektförderung orientieren. Die Förderexperten aus dem GEWI-Team stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Expertise gerne zur Seite, sowohl bei der Projektförderung als auch beim Thema Forschungszulage. Wir unterstützen und beraten Sie individuell, sowohl bei einzelnen Fragestellungen als auch beim gesamten Förderhandling.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben, Ihre Ansprechpartnerin Sonja Stockhausen erreichen Sie unter: 02103 – 78906-60 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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