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European Innovation Council (EIC)

Der EIC, European Innovation Council (Europäischer Innovationsrat), ist Teil des „Horizon Europe“ Programms der Europäischen Kommission. Mit einem Gesamtbudget von 1,7 Milliarden Euro verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, der Identifizierung und Unterstützung bahnbrechender Technologien und Innovationen mit einem disruptiven Potenzial. Der EIC ermöglicht die Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, Validierung und Demonstration bis hin zur Markteinführung und Skalierung. Als weitgehend themenoffenes Förderprogramm ermöglicht der EIC eine interdisziplinäre Förderung von Projektvorhaben. Hierbei ist der EIC kein rein auf technologische Projekte ausgerichtetes Förderprogramm, sondern ermöglicht durch seine Vielfältigkeit ebenfalls die Förderung von Innovationen aus bspw. dem sozialen Bereich und Dienstleistungssektor. Der EIC gliedert sich in den „EIC Open“ als themenoffene Säule und in die themenspezifischen „EIC Challenges“.

Mit individuellen Zielstellungen besteht der EIC aus vier Instrumenten:

1. Der „EIC Pathfinder“ dient der Förderung risikoreicher Vorhaben, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Die Projekte müssen einen innovativen und visionären Ansatz verfolgen und eine risikoreiche Umsetzung aufweisen. Die multidisziplinären Konsortien können mit bis zu 4 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert werden.

Die folgenden Themenfelder wurden für den „EIC Pathfinder Challenges“ veröffentlicht:

  • Carbon dioxide & Nitrogen management and valorisation
  • Mid-long term, systems-integrated energy storage
  • Cardiogenomics
  • Healthcare Continuum technologies
  • DNA-based digital data storage
  • Alternative Quantum Information Processing, Communication, and Sensing

2. Im Rahmen des „EIC Transition“ können Weiterentwicklungen von Ergebnissen aus dem EIC Pathfinder, sowie dem ehemaligen „Future and Emerging Technologies“ und „European Research Council Programm“, gefördert werden. Über den „EIC Transition“ können Einzel- als auch Konsortialvorhaben mit bis zu 205 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert werden.Folgende Themenfelder wurden für den „EIC Transition Challenges“ veröffentlicht:

  • Green digital devices for the future
  • Process and system integration of clean energy technologies
  • RNA-based therapies and diagnostics for complex or rare genetic diseases

3. Mit Hilfe des „EIC Accelerator“ wird der Fokus konkreter Innovationsprojekte für KMU auf die Weiterentwicklung hin zur Marktreife gelegt. Im Rahmen des „EIC Accelerator“ kann eine kombinierte Förderung aus Eigenkapitalbereitstellung und Projektförderung (bis zu 2,5 Millionen Euro) erfolgen.

Folgende Themenfelder sind für die „EIC Accelerator Challenges“ veröffentlicht:

  • Technologies for Open Strategic Autonomy
  • Technologies for ‘Fit for 55’

4. Der vierte Baustein des EIC ist die Vergabe von „EIC Preisen“ zur Förderung von Lösungen ambitionierter Ziele.

Antragsteller:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Förderquote:
Bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Für 2022 stehen noch folgende Fristen an:
„EIC Pathfinder Challenges“ 19. Oktober 2022
„EIC Transition Open“ und „Challenges“ 28. September 2022
„EIC Accelerator Open“ und „Challenges“ 5. Oktober 2022 (Vollanträge)
Kurzanträge für den EIC Accelerator Open können ganzjährig eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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