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ERA-NET für „Materialwissenschaft und Batterietechnologien“

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben, die eines der folgenden Themenfelder adressieren:
– Sustainable advanced materials for energy;
– Innovative surfaces, coatings and interfaces;
– High performance composites;
– Functional materials.

Verbundvorhaben mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf die Förderschwerpunkte „Inaktivmaterialien und -komponenten für Batteriezellen“ sowie „Alternative Batterie­systeme“ förderfähig.

In den zu fördernden Vorhaben sollen Verfahren und experimentelle Charakterisierungsmethoden angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Ebenso sollen die eingesetzten Methoden der numerischen Simulation sowie die Methoden der KI und des ML auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen.
Synergien und Anknüpfungen zu europäischen Initiativen, wie beispielsweise der europäischen Batterieallianz oder der europäischen Batteriepartnerschaft „Batt4EU“, sind erwünscht.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 16. Mai 2023

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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