UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

„Driving Urban Transition (DUT)“

Gefördert werden Vorhaben zur urbanen Transformation, die den Städten und städtischen Gemeinden die Möglichkeit geben, die Herausforderungen dieser Transformation mit einem integrierten Ansatz anzugehen.
Der Förderaufruf adressiert die Transition Pathways: „15 Minutes City“, „Positive Energy District“ sowie „Circular Urban Economy“.

„15 Minutes City“
adressiert Vorhaben, die das bestehende Mobilitätssystem und die urbane Morphologie überdenken, um nachhaltige Mobilitätsentscheidungen zu fördern, den städtischen Raum neu zu verteilen und unsere täglichen Aktivitäten neu zu organisieren, um unsere Städte klimaneutraler, lebenswerter und integrativer zu machen.
Topic 1: Strengthen the mix of urban functions and services
Topic 2: Foster sustainable options for personal mobility and logistics in urban outskirts (and beyond)
Topic 3: (Re)imagine urban public spaces and streets for vibrant, sustainable neighbourhoods

“Positive Energy Districts transition pathway (PED)“
wendet sich an Vorhaben, die das lokale Energiesystem durch Energieeffizienz, Flexibilität und lokale Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien in Maßnahmen zur (städtischen) Energiewende und Klimaneutralität optimieren und diese Maßnahmen in städtebaulichen Planungsprozessen verankern.
Topic 1: Energy communities – energy transition driven by civil society
Topic 2: Energy flexibility strategies – technological, legal, societal challenges
Topic 3: Energy efficiency in existing urban structures

“Circular Urban Economies Transition Pathway (CUE)“
Die Vorhaben sollen die Gestaltung städtischer Orte fördern, die durch regenerativen Urbanismus gekennzeichnet sind (lebenswerte, integrative und grüne Gemeinschaften und Nachbarschaften).
Topic 1: Urban Resource Sharing and Circularity
Topic 2: Nature-based solutions (NBS)
Topic 3: Urban food systems

Die im Rahmen dieses Aufrufs ausgewählten Projekte werden direkt von nationalen/regionalen Finanzierungsagenturen aus den folgenden Ländern finanziert: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

An jedem Vorhaben müssen mindestens drei Partner aus drei Ländern dieser Liste beteiligt sein.

Antragsteller:
Unternehmen, Städte und Gemeinden, Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen und Organisationen

Förderquote:
I.d.R bis zu 40 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 21. November 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE