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02103 / 789 06-0

Deutsch-französische Innovationsprojekte

Frankreich und Deutschland werden ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) verstärken. Deutsch-französische Innovationsprojekte für Künstliche Intelligenz sollen dazu beitragen, das gemeinsame Forschungs- und Innovationsnetzwerk zu stärken und das gemeinsame KI-Ökosystem auszubauen.

Ziel ist es, neue KI-Lösungen zu entwickeln, um die Welt widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Gefördert werden Projekte zum Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz für Risikovorsorge, Krisenmanagement und Resilienz. Diese KI-Lösungen sollen die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen befördern, mit denen beispielsweise das Gesundheitswesen modernisiert, Logistikketten gesichert oder Produktionssysteme umgestaltet werden können.

Es werden auch Querschnittsfragen adressiert, die sich beispielsweise mit der gemeinsamen Nutzung von Daten, mit der Schaffung von Synergien auf der Basis von Infrastrukturen wie GAIA-X oder mit spezifischen KI-Forschungsfeldern befassen.

Antragsteller:
Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Konsortium mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen des jeweils anderen Landes.
(Unternehmen mit Tochterunternehmen im jeweils anderen Land können kein Konsortium bilden)

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %
Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist: zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzeneinreichung bis zum 29.04.2021 möglich

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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