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02103 / 789 06-0

Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Mit der Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie und industrieller Lieferketten – Manufactoring-X“ wird die Entwicklung von innovativen, datenorientierten Produktionsverfahren, Anwendungsfällen und Nutzungsszenarien des multilateralen Datenaustauschs in vernetzten Lieferketten und bei der Implementierung von Industrie 4.0 in branchenübergreifenden Wertschöpfungsnetzwerken gefördert.

Die geförderten Projekte sollen die Transformationsprozesse der Industrie in Deutschland unterstützen und einen klar erkennbaren Beitrag zu den folgenden Zielen leisten:
a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von Beschäftigung der geförderten Unternehmen am Standort Deutschland,
b) Steigerung von Effizienz und Flexibilität in der Produktion der geförderten Unternehmen (innovative Produktionstechnologien),
c) Stärkung der Resilienz in den geförderten Unternehmen (Digitalisierung und Flexibilität von Lieferketten und Fertigungsnetzwerken),
d) Steigerung der digitalen Interoperabilität und Souveränität der geförderten Unternehmen,
e) Aufbau von Kompetenzen und technologischen Fähigkeiten im Bereich Datenräume in der Industrie,
f) Entwicklung von fortschrittlichen Technologien, Anwendungen und Lösungen für den multilateralen Datenaustausch und deren Nutzung in der Industrie,
g) Erprobung von Nutzungsszenarien für branchenübergreifende datenbasierte, interoperable und souveräne Zusammenarbeit in der Industrie,
h) Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz für eine ökologisch nachhaltige Produktion in den geförderten Unternehmen (Minderung von Treibhausgas-Emissionen und nachhaltiger Roh-/Wertstoffeinsatz),
i) Unterstützung von Transfermaßnahmen zur Verbreitung von Kompetenzen, Technologien und Nutzungsszenarien über den Kreis der geförderten Unternehmen hinaus und zur Nutzbarmachung der Projektergebnisse in der Industrie und weiteren Bereichen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Projekte sollen, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken, zu den genannten Zielen beitragen und folgende spezifische Prozessintegrationen als Themen aufgreifen, bspw.:

  • konkrete Anwendungsbeispiele sowie technologische Grundbausteine kollaborativer Datenökosysteme und deren konsequente Weiterentwicklung adressieren sowie eine hohe Signalwirkung für die Transformation und Digitalisierung der Industrie in Deutschland aufweisen.
  • einen hohen Grad an Interoperabilität aufweisen, beispielsweise indem geeignete Schnittstellen für den Datenaustausch berücksichtigt werden. Lock-in-Effekte sind zu vermeiden und zugrunde liegende technische Architekturen sollen hinsichtlich ihrer Skalierbarkeit, Performanz, Transparenz und Sicherheit attraktiv gestaltet werden

In den geförderten Projekten sollten zudem weiterführende Querschnittsaspekte zur Transformation der Industrie sowie weiterer Bereiche der gewerblichen Wirtschaft adressiert werden, welche die genannten technologischen Entwicklungen flankieren und im Sinne eines erfolgreichen Transformationsprozesses zielführend begleiten. Beispiele für mögliche förderfähige Querschnittsaspekte sind:

  • Transfer: Von den Projekten soll eine breite Signalwirkung für den Transformationsprozess in der gesamten Industrie und darüber hinaus ausgehen.
  • Interoperabilität und Standardisierung: Die Etablierung und Anwendung branchenübergreifender offener (De-facto-)Standards und international einheitlicher Normen, über alle Stufen der Fertigungskette hinweg, sichert eine effiziente Konnektivität für alle Akteure entlang der (digitalen) Wertschöpfungsnetze und soll zielführend in den geförderten Projekten unterstützt werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen (einzeln oder im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 40 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31.12.2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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