Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Programme werden im Jahr 2025 ohne Unterbrechung fortgesetzt. Insbesondere die Förderung für den Heizungstausch und den Einsatz von Wärmepumpen bleibt erhalten. Obwohl im Bundeshaushalt 2025 weniger Mittel für energetische Gebäudesanierungen eingeplant sind (14,4 Milliarden Euro im Vergleich zu 16,7 Milliarden Euro im Vorjahr), sollen die Förderkonditionen für Einzelmaßnahmen unverändert bleiben.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Übersicht über die Maßnahmen:
Förderkonditionen für Einzelmaßnahmen
- Heizungstausch: Die Förderung für den Austausch alter Heizsysteme gegen erneuerbare Alternativen bleibt bestehen. Die Förderquote kann je nach Maßnahme und individueller Situation bis zu 70 % der Investitionskosten betragen.
- Effizienzmaßnahmen: Maßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle oder Optimierung der Anlagentechnik werden weiterhin gefördert. Die Grundförderung beträgt 15 %, mit einem zusätzlichen Bonus von 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Förderkonditionen für Komplettsanierungen
- Effizienzhaus-Standards: Die Förderung für Komplettsanierungen zu Effizienzhäusern bleibt bestehen. Zusätzliche Boni, wie der WPB-Bonus (Worst Performing Building) oder der Bonus für serielle Sanierungen, können weiterhin in Anspruch genommen werden.
Zuständigkeiten und Antragstellung
- BAFA: Zuständig für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung.
- KfW: Zuständig für die Förderung des Heizungstauschs sowie für Komplettsanierungen zu Effizienzhäusern.
Antragsteller:
Alle Investoren
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), laufend bis auf Widerruf
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