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Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix

Gefördert werden Verbundvorhaben zwischen deutschen und französischen Partnern, die anwendungsorientierte Grundlagenforschung durchführen. Die Projekte sollten hochinnovative Forschungsbeiträge zu einer künftigen sektorübergreifenden Wasserstoffwirtschaft in Frankreich, Deutschland und Europa erwarten lassen.

1. Innovationen für die elektrochemische Wasserstoffproduktion
2. Forschung für eine starke Wasserstoffinfrastruktur, insbesondere Wasserstoffträger
3. Fortschritte bei Systemen für die Energieerzeugung aus Wasserstoff: Systemintegration und -modellierung

Den Punkt „Forschung für eine starke Wasserstoffinfrastruktur, insbesondere Wasserstoffträger“ stellen wir Ihnen näher vor. Dieser Schwerpunkt adressiert bspw. die folgenden Themengebiete:

  • Chemische Wasserstoffträger: Fortschritte in der Gesamtkette wie Synthese/Cracking-Prozesse
  • Neue E-Moleküle und Kohlenstoffmoleküle aus erneuerbaren Kohlenstoffquellen, die für eine Produktion in großen Mengen und zu geringen Kosten geeignet sind, einschließlich ihrer Synthese- und Produktionsprozesse
  • Flüssiger Wasserstoff: Effizienzzuwächse entlang der Kette, Sensortechnologien

Deutsche Unternehmen mit Hochschulen und/oder Forschungsorganisationen im Team mit französischen Verbundpartnern

Unternehmen: bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungsorganisationen bis zu 100 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Frist zur Einreichung der Skizze ist der 6. Mai 2024

Planen Sie Projekte, die passen könnten und möchten Fördermittel nutzen? Nutzen Sie unser Experten-Knowhow aus 40 Jahren Fördermittelerfahrung. Ein unverbindliches Erstgespräch können Sie hier buchen.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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