Zukunft Schienengüterverkehr – Förderung von Innovationen

Schienengüterverkehr

Gefördert werden Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik. Im Rahmen eines Portfolioansatzes soll die Zuwendung einem breiten Spektrum an sektorspezifischen Innovationen offenstehen. Die Förderung umfasst auch Organisations- und Prozessinnovationen sowie systemseitige Innovationen, ebenso wie Innovationen, die eine Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur betreffen oder die eine verbesserte Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten ermöglichen.

Voraussetzung ist, dass die zu fördernde Innovation das Potenzial aufweist, die Wirtschaftlichkeit, die Leistungsfähigkeit, die Flexibilität oder die Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen. Zudem wird der Neuigkeitsgehalt einer Anwendung berücksichtigt.

Zukunft Schienengüterverkehr – Die Förderung umfasst zwei Förderlinien:

Förderlinie 1:

Testfelder und Piloten sowie Demonstratoren zur Erprobung innovativer Technologien im Schienengüterverkehr
Gefördert werden Erprobungen und Tests von Innovationen im Schienengüterverkehr mit Hilfe von mobilen und stationären Testfeldern oder Pilotprojekten sowie mit dem konkreten Vorhaben verbundene Technologieentwicklungen.

Dazu gehören auch

  • Innovationen zur Erhöhung der Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs, beispielsweise durch schienenbezogene Innovationen in multimodalen Transportketten, sowie
  • Innovationen, die potenziell neue Märkte für den Schienengüterverkehr erschließen.

Zuwendungsfähig sind sowohl die Erprobung materieller und immaterieller Komponenten (Software, Anwendungen, Apps) als auch Technologien zur Vereinfachung und Stabilisierung der Produktionsprozesse. Ziel der Vorhaben soll sein, Innovationen im Schienengüterverkehr möglichst zeitnah zur technischen und wirtschaftlichen Anwendungsreife zu bringen.  

Förderlinie 2:

Unterstützung für die Markteinführung innovativer Technologien in den Schienengüterverkehr
Gefördert werden Innovationen, die neu und über den Umfang von Piloten hinaus im Schienengüterverkehr ein gesetzt werden. Zu fördernde Vorhaben müssen zuvor positive Effekte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit, Flexibilität oder Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs gezeigt haben, dürfen aber in Deutschland noch nicht Marktstandard sein. Die Innovation sollte mit bestehenden Systemen kompatibel sein. Die Erprobung kann, muss aber nicht in der Förderlinie 1 erfolgt sein.

Gefördert werden nur:

  • Innovationen, die eine begründete Aussicht auf wirtschaftliche Tragfähigkeit im Markt haben,
  • deren Markteinführung aber ohne eine entsprechende Zuwendung nicht wirtschaftlich wäre oder
  • die mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sind, mit der Folge, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen ohne Gewährung der Zuwendung nicht durchgeführt würden.

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und Stiftungen, in Einzel- oder Verbundvorhaben

Förderlinie 1:
Unternehmen, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und Stiftungen, bis zu 100 %

Förderlinie 2:
Bis zu 50 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichung jederzeit möglich, bis zum 31. Dezember 2029

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder. Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060, buchen Sie hier einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank
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