„Zukunft Bau“ fördert mit dem aktuellen Aufruf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die neue Erkenntnisse (Strategien, Konzepte, Verfahren, Techniken) für eine zukunftsweisende, nachhaltige Entwicklung im Bauwesen generieren.
Gefördert werden Projekte, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen erwarten lassen. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis hat dabei einen hohen Stellenwert. Bestandteil eines jeden Projekts ist die anwendungsgerechte Aufbereitung der Forschungserkenntnisse für die Praxis und eine adressatenorientierte Kommunikation.
„Zukunft Bau“ – die Förderschwerpunkte:
- Zeit- und kostenoptimiertes Bauen und Sanieren
Vor dem Hintergrund des hohen Veränderungsdrucks im Baubereich werden Konzepte gesucht, die Antworten auf steigende Baupreise, Fachkräftemangel und Ressourcenknappheit bieten und das niedrigschwellige, zeit- und kostenoptimierte Bauen und Sanieren vorantreiben.
- Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie- und Wärmewende
Es werden Ansätze gesucht, die einen signifikanten Beitrag zur Senkung der grauen Emissionen leisten. Ressourcen sind im Sinne der Suffizienz so einzusetzen, dass mit möglichst geringem Aufwand klimaschädliche Emissionen vermieden werden oder Kohlenstoff gebunden wird. Die hierfür erforderlichen Bewertungsgrundlagen, -methodiken und -werkzeuge sowie ihre Integration in digitale Planungsprozesse sind zu optimieren.
- Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Schonung von Ressourcen
Der Bausektor hat einen wesentlichen Anteil am Ressourcenverbrauch und an der Abfallentstehung. Zentrale Aufgabe ist es, Ansätze und Lösungen für einen schonenden Umgang mit Ressourcen aufzuzeigen und den Energie- und Rohstoffeinsatz im gesamten Lebenszyklus zu betrachten. Bestehende Gebäude müssen möglichst lang erhalten bleiben und durch ressourcenschonende Instandsetzung, Sanierung, Umnutzung oder Verdichtung weiterentwickelt werden.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen (einzeln oder im Verbund)
Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens) bis zu 65 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 90 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Juli 2025
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