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Neue internationale Ausschreibung im ZIM

Gefördert werden deutsch-britische FuE-Projekte, in denen neue Produkte, technische Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotenzial entwickelt und im Anschluss an das Projekt in vermarktungsfähige Produkte überführt werden.

Antragsteller:
Gefördert werden Kooperationsprojekte aus mindestens einer deutschen und einer britischen Institution. Antragsberechtigt sind in

  • Deutschland: Kleine und mittelständische Unternehmen < 500 Mitarbeiter, Unternehmen mit 500 bis < 1.000 Mitarbeiter sowie Forschungseinrichtungen nur im Verbund mit einem KMU gem. EU-Definition
  • UK: Forschungs- und Technologieorganisationen (RTOs)

Förderquote:
Deutsche Unternehmen: i.d.R zwischen 25 % – 60 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Verbunds)
Deutsche Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
Britische RTOs: bis zu 100 % (Höchstbetrag 200.000 £ für jedes Projekt)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 7. Juni 2023
In Deutschland gibt es die Option bis zum 31. März 2023 eine Projektskizze zur fachlichen Prüfung einzureichen

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE