Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege (Modul 1)
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ (Modul 2)
Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Ziel im Modul 1 ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.
Zweck ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur frühzeitigen Verwertung von Forschungsergebnissen mit Perspektive einer Gründung. Forschungserkenntnisse, deren Weiterentwicklung hohe Wertschöpfungspotenziale versprechen, stehen hier im Fokus. Die Forschungsergebnisse sollen in diesem Modul bis zu einem Reifegrad weiterentwickelt werden, der eine spätere erfolgreiche Ausgründung auf den entsprechenden Märkten ermöglicht.
Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Komplementär zu der technologischen Grundlage, die im Modul 1 erforscht und entwickelt wird, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des künftigen Start-ups und der Proof of Concept beispielsweise mit Hilfe der EXIST-Förderung erarbeitet werden.
Ziel im Modul 2 ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten, vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.
Zuwendungszweck ist die Förderung risikoreicher Forschungs- und vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland. Diese sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren.
Antragsteller:
Modul 1: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Modul 2: Start-ups, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderquote:
Hochschulen/Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Unternehmen 50 % (ggf. zzgl. Boni)
Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400 000 € bei einer dreijährigen Laufzeit.
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), jeweils zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres +++letzte Frist am 15. April 2025+++
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter