Zweiter Aufruf der Förderinitiative „Industrie und Klimaschutz“ (BIK) ab 2026 geplant
Der zweite Förderaufruf in den AGVO-(Teil-)Modulen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist für Anfang 2026 vorgesehen. Für Unternehmen, die klimafreundliche Produktionsprozesse oder innovative Technologien entwickeln, ist dies eine wichtige Gelegenheit, um geplante Projekte frühzeitig vorzubereiten.
Ziel der BIK-Förderung
Die Förderrichtlinie „Industrie und Klimaschutz“ unterstützt die Industrie bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Dieses schreibt vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent, bis 2040 um 88 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die BIK zielt daher auf Investitionen und Forschungsprojekte ab, die eine deutliche Minderung industrieller Emissionen bewirken. Sie gliedert sich in zwei Hauptmodule: Dekarbonisierung der Industrie sowie CO₂-Speicherung und -Nutzung (CCU/S).
Industrie und Klimaschutz: Die Module
Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Im ersten Modul werden Investitions- und Forschungsprojekte gefördert, die zur Reduzierung direkter Treibhausgasemissionen beitragen. Dazu zählen:
- Dekarbonisierung industrieller Prozesse durch Umstellung auf klimafreundliche Technologien,
- Elektrifizierung oder Nutzung von Wasserstoff in der Produktion,
- Forschung und Entwicklung neuer Technologien, die für Dekarbonisierungsmaßnahmen relevant sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass neue Anlagen mindestens 40 % direkte Emissionseinsparungen (Scope 1) erreichen. Reine Energieerzeugungsanlagen oder Projekte, die Emissionen lediglich verlagern, sind ausgeschlossen.
Die Förderquoten liegen je nach Projektgröße und Innovationsgrad zwischen 25 und 70 Prozent. Die maximalen Zuschüsse betragen:
- bis zu 30 Mio. Euro bei Dekarbonisierungsinvestitionen,
- bis zu 200 Mio. Euro bei großvolumigen Vorhaben,
- bis zu 35 Mio. Euro bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
Dieses Modul richtet sich insbesondere an größere Industrieunternehmen mit umfassenden Transformationsvorhaben.
Modul 2: CO₂-Speicherung und -Nutzung (CCU/S)
Das zweite Modul fördert Investitions- und Innovationsvorhaben in den Bereichen Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Carbon Capture and Utilization (CCU). Hierbei wird CO₂ aus Emissionen oder der Umgebungsluft abgeschieden und entweder dauerhaft gespeichert oder als Rohstoff genutzt.
Es werden zwei Teilmodule unterschieden:
- Investitionsvorhaben: Unterstützung der gesamten Prozesskette von CO₂-Abscheidung bis zur Nutzung oder Speicherung, einschließlich notwendiger Infrastrukturinvestitionen.
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte: Förderung von Technologien zur Weiterentwicklung und Bewertung von CCU/CCS-Prozessen.
Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die im Einklang mit der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung stehen und deren rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zuschüsse betragen:
- bis zu 30 Mio. Euro für Investitionen,
- bis zu 35 Mio. Euro für industrielle Forschung,
- bis zu 25 Mio. Euro für experimentelle Entwicklung,
- bis zu 8,25 Mio. Euro für Durchführbarkeitsstudien.
Die Förderintensität liegt bei bis zu 30 % für Investitionen, 50 % für Forschung und kann für KMU um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden.
Antragssteller:
Unternehmen, Konsortien aus Unternehmen und im Bereich FuE auch Konsortien aus Unternehmen und Hochschulen/Forschungseinrichtungen
Entsprechende Mittel wurden bereits im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 berücksichtigt. Die Veröffentlichung steht damit unter dem Vorbehalt der endgültigen Haushaltsfreigabe.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Förderfähigkeit Ihres Projekts zu prüfen und optimale Zuschüsse zu sichern. Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt oder buchen Sie direkt hier einen Termin mir uns. Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin