Gefördert werden anwender- (Modul 1) oder unternehmensgeführte (Modul 2), vorwettbewerbliche Verbundprojekte im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung. Dabei muss ein ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegen und die angestrebte Lösung muss dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken. Die Projekte sollen sich an den aktuellen Bedarfen der Anwender orientieren.
Geförderte Vorhaben erfordern in der Regel die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern und weisen einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der nachfolgenden Handlungsfelder des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ auf:
- Bevölkerungsschutz stärken
- Hybride Bedrohungen besser bewältigen
- Sichere Versorgung unterstützen
- Resilienz der Bevölkerung steigern
- Sicheres Leben ermöglichen
„Anwender“ sind Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Hilfsorganisationen, Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Gebietskörperschaften, relevante zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und -industrie.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Behörden sowie die Anwender
Förderquote:
Unternehmen:
bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden, Anwender:
bis zu 100 % (abhängig von der Art des Projekts)
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), 15. März und 15. September des jeweiligen Jahres bis zum 15. September 2029
Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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