Das Programm „Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs“ unterstützt gezielt Projekte zur betrieblichen Errichtung, Reaktivierung, Erweiterung und Erneuerung folgender Infrastruktur:
- Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweichen
- Multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schiene/Straße
- Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen
Förderung betrieblicher Gleisanschlüsse – Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und die nachhaltige Sicherung dieser Transporte.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ausgeschlossen.
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen. Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderquote:
Die Förderquote beträgt je nach Vorhaben bis zu 80 %
Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2025. Neue Anträge, die bis Ende September eingereicht werden, haben gute Chancen auf Bearbeitung und Bewilligung. Ob das Programm verlängert wird, ist derzeit unklar.
Handeln Sie jetzt!
Lassen Sie rechtzeitig die Förderfähigkeit Ihres Projekts prüfen. Kontaktieren Sie uns unter 02103 – 789060, nutzen Sie unser Kontaktformular auf www.gewi.de/kontakt oder vereinbaren Sie direkt hier einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen!