Gefördert wird die Anschaffung neuer (bis Tageszulassung mit max. 1.000 km), straßengebundener Elektrofahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlamentes und des Rates:
- M1 (Pkw, u.a. zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz),
- L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
- Ladeinfrastruktur (Förderung nur im Zusammenhang mit einem beantragten Fahrzeug in einem zweckdienlichen Verhältnis).
Nicht förderfähig sind:
- alle Fahrzeuge, die nicht den Fahrzeugklassen1 M1, L2e, L5e, L6e, L7e entsprechen, z.B.
Fahrzeuge der Klassen1 M2, M3 (Busse) und,
Fahrzeuge der Klassen1 N1, N2, N3 (Nutzfahrzeuge), - Sonderfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Hybride (HEV), Plug-In-Hybride (PHEV),
- Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis und Umrüstungen auf Elektroantrieb,
- Pkw, die einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 65.000 Euro oder höher besitzen,
- Leasingraten oder Mietkosten sowie
- die ausschließliche Beschaffung von Ladeinfrastruktur und die Installation der Ladeinfrastruktur.
Der Betrieb der Fahrzeuge muss mit 100 % erneuerbarer Energie erfolgen.
Bevorzugt werden Antragsteller, die den Elektrifizierungsgrad ihrer Fahrzeugflotte steigern wollen. Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert.
Fördermindestbetrag:
15.000 Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. 17.850 Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen.
Förderhöchstbetrag:
1 Million Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen bzw. 1,19 Millionen Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen.
Antragsteller:
Unternehmen, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Förderquote:
Bis zu 40 % (ggf. plus 10 % Bonus für KMU)
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren, Einreichungsfrist 08. Mai 2023
Gerne prüfen wir Ihr Investitionsprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt
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