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02103 / 789 06-0

Förderaufruf der „Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)“

Gefördert werden innovative Vorhaben zur Stärkung der Arbeitsqualität und Gestaltung der Arbeitswelt der Zukunft im Themenbereich „Organisationale Resilienz“.
Förderfähig sind Projekte, die die vier unten beschriebenen Themenfelder von INQA bearbeiten:

  • innovative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitskultur und -organisation entwickeln und erproben,
  • auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bzw. ihrer Interessenvertretungen, sofern vorhanden, stattfinden,
  • nachhaltigen Transfer mit möglichst großer Reichweite gewährleisten,
  • durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien, o.ä.) begleitet und evaluiert werden und
  • Fragestellungen der organisationalen Resilienz in Bezug auf die Gestaltung der Arbeit für Beschäftigte insbesondere im Zusammenhang der digitalen Transformation

Zusätzlich sollen die Projekte die folgenden Bereiche adressieren:

  • Resilienzfaktor Führung

Projekte und Projektverbünde zum Thema „Führung“ sollen auf neue, resiliente Führungsstrukturen und Führungsstrategien fokussieren, aufzeigen, wie Unternehmen und Verwaltungen nachhaltig resilientere Strukturen schaffen können, konkrete Handlungsstrategien für die betriebliche Praxis entwickeln, erproben und in den breiten Transfer bringen.

  • Resilienzfaktor Vielfalt

Projekte und Projektverbünde, in denen innovative Ansätze für ein geschlechtergerechtes und diversitätsorientiertes Personalmanagement erprobt, ausgestaltet und in den breiten Transfer gebracht werden.

  • Resilienzfaktor Gesundheit

Projekte und Projektverbünde, die einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Prävention arbeitsbedingter Fehl-Belastungen und Erkrankungen legen. Präventive Maßnahmen zur Steigerung der organisationalen Resilienz stehen dabei im Vordergrund.

  • Resilienzfaktor Kompetenzentwicklung

Der Fokus soll hier auf Methoden und Instrumenten liegen, die eine strategische Kompetenzentwicklung und berufliche Weiterbildung mit einem befähigenden Ansatz für Beschäftigte angehen – immer unter dem Aspekt, dass auf diesem Wege die Resilienz des Unternehmens und der Verwaltung gestärkt wird. Von besonderem Interesse sind dabei Ansätze, die sich auf die Konzeption und Entwicklung frei zugänglicher digitaler Lernformate zur Kompetenzentwicklung, idealerweise auch im Sinne von New Learning, konzentrieren

Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Bund, Länder und Gemeinden im Verbund

Förderquote:
Bis zu 70 % (maximal 600.000 €)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 27. Oktober 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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