ZIM Förderung: Unterstützung für den Mittelstand​

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Inhaltsangabe
ZIM Förderung: Unterstützung für den Mittelstand​

Durchführbarkeitsstudien im ZIM: Cleverer Einstieg in die Innovationsförderung

Inhaltsangabe

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland, wenn es um technologieoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte geht. Neben den bekannten klassischen FuE-Projekten bietet ZIM seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, Durchführbarkeitsstudien zu fördern – ein oft unterschätzter, aber äußerst wirkungsvoller Einstieg in die Innovationsförderung.

Im Gegensatz zu den regulären ZIM-FuE-Projekten, bei denen ein konkreter Entwicklungsansatz bereits weitgehend ausgearbeitet sein muss, setzen Durchführbarkeitsstudien früher im Innovationsprozess an. Gefördert werden hier vorbereitende Maßnahmen, mit denen Unternehmen zunächst klären können, ob und wie ihre Idee überhaupt technisch, organisatorisch oder wirtschaftlich umsetzbar ist.

Gerade für Unternehmen, die sich noch am Anfang eines Innovationsvorhabens befinden – etwa mit einer ersten Idee, aber ohne gesicherte technische Machbarkeit oder Marktkenntnis –, bieten Durchführbarkeitsstudien eine niedrigschwellige, risikominimierende Fördermöglichkeit. Sie helfen, zentrale Fragen zu klären, bevor substanzielle Entwicklungsressourcen gebunden werden – und schaffen damit eine fundierte Grundlage für spätere FuE-Projekte.

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Welche Unternehmen können profitieren?

Durchführbarkeitsstudien im Rahmen von ZIM bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen strategisch sinnvollen Einstieg in die Innovationsförderung – insbesondere, wenn ein Innovationsvorhaben noch in einer sehr frühen Phase steckt. Denn viele KMU stehen vor der Herausforderung, dass sie zur Beantragung eines regulären FuE-Projekts bereits sehr weit in der Projektplanung sein müssen: Der Stand der Technik muss bekannt sein, Machbarkeiten sollten geklärt, Patentsituationen geprüft und potenzielle Kooperationspartner gefunden sein. Diese vorbereitenden Schritte sind jedoch in einem klassischen ZIM-Projekt nicht förderfähig – sie müssen in der Regel auf eigene Kosten erbracht werden.

Genau hier setzen die ZIM-Durchführbarkeitsstudien an: Sie machen diese vorbereitenden Aktivitäten erstmals förderfähig und senken damit die Eintrittshürden in die Innovationsförderung spürbar. Gleichzeitig reduzieren sie das wirtschaftliche Risiko, indem sie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit fundiert prüfen – bevor in ein großes FuE-Projekt investiert wird.

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Mio. €
  • Junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt und die die allgemeinen Voraussetzungen für KMU erfüllen
  • Erstbewilligungsempfänger, die bislang noch kein FuE-Projekt im ZIM durchgeführt haben und ebenfalls die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland:
    • Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeitende und max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
    • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeitende und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
  • Weitere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden
  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, wenn sie gemeinsam mit einem antragsberechtigten KMU eine Kooperationsstudie durchführen

Wichtig: Alle Angaben zur Unternehmensgröße und Umsatzhöhe müssen gemäß der EU-KMU-Definition geprüft werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob Beteiligungen oder Verflechtungen mit anderen Unternehmen vorliegen – ein Aspekt, bei dem GEWI Sie im Rahmen der Fördermittelberatung gerne unterstützt.

Interesse geweckt? Informieren Sie sich hier über unsere Fördermittelberatung für Unternehmen oder beantragen Sie gleich mit uns Ihre Fördermittel.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen

Was wird gefördert?

Im Rahmen des ZIM können Unternehmen eine Förderung für Durchführbarkeitsstudien erhalten, mit denen Innovationsprojekte inhaltlich und organisatorisch vorbereitet werden – bevor erhebliche Entwicklungsressourcen gebunden werden. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die Unternehmen helfen, zentrale Fragen zur Umsetzbarkeit eines geplanten FuE-Vorhabens zu klären. Dazu zählen:

  • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Machbarkeit
  • Analysen des Stands von Wissenschaft, Technik und Schutzrechten
  • Marktanalysen und Wirtschaftlichkeitsbewertungen
  • Ermittlung des Projektumfangs und der benötigten Ressourcen
  • Identifikation geeigneter Kooperationspartner oder Auftragnehmer

Damit bieten die Studien eine ideale Grundlage für die spätere Antragstellung eines regulären ZIM-FuE-Projekts – sowohl inhaltlich als auch strategisch. Unternehmen können innerhalb von zwölf Monaten bis zu zwei Studien durchführen lassen – ideal, wenn sich ein Innovationsprojekt in mehreren Phasen strukturieren oder separat prüfen lässt.

Die wichtigsten Rahmenbedingungen im Überblick:

  • Maximale Laufzeit: 8 Monate
  • Projektvolumen: bis zu 125.000 € bei Einzelstudien bzw. 250.000 € bei Kooperationsstudien
  • Fördersätze (Zuschuss):
    • 70 % für kleine Unternehmen
    • 60 % für mittlere Unternehmen
    • 50 % für weitere mittelständische Unternehmen

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere Personalkosten für eigenes FuE-Personal, Aufträge an externe Dienstleister sowie ein pauschaler Gemeinkostenanteil. Nicht unmittelbar studienbezogene Kosten dürfen 40.000 € (bzw. 50.000 € bei Kooperationsprojekten) nicht überschreiten. Förderfähige Kostenarten in der Übersicht:

  • Personalkosten (Bruttogehälter, max. 120.000 € pro Person und Jahr)
  • Aufträge an Dritte (mind. 10 % bis max. 80 % des Projektumfangs, max. zwei Aufträge)
  • Pauschaler Gemeinkostenzuschlag von max. 30 % der Personalkosten

Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Verordnung – das bedeutet: Die bewilligte Summe wird auf die insgesamt möglichen 200.000 € Beihilfe angerechnet, die ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren erhalten darf. Damit ist sie auch für Unternehmen mit bereits genutzten Fördermitteln gut integrierbar.

Welche Vorteile bietet die Förderung?

Durchführbarkeitsstudien im Rahmen des ZIM sind nicht nur eine formale Vorstufe zu einem größeren FuE-Projekt – sie bieten ganz konkrete strategische Vorteile für Unternehmen, die Innovationen strukturiert angehen wollen. Besonders für KMU, die sich erstmals mit Fördermitteln beschäftigen, sind sie ein wertvoller Einstieg: überschaubar im Umfang, hoch gefördert und mit unmittelbarem Mehrwert für die Projektplanung.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Geringes finanzielles Risiko: Dank hoher Förderquoten und überschaubarer Projektlaufzeiten lassen sich erste Innovationsschritte mit kalkulierbarem Aufwand realisieren.
  • Schneller Zugang zur ZIM-Förderlogik: Unternehmen lernen den Förderprozess kennen, ohne sofort ein komplexes FuE-Vorhaben umsetzen zu müssen.
  • Förderung vorbereitender Tätigkeiten: Kosten für Marktanalysen, Technologierecherchen oder Kooperationsanbahnung, die in klassischen FuE-Projekten ausgeschlossen sind, werden hier erstmals förderfähig.
  • Solide Basis für spätere FuE-Projekte: Wer frühzeitig zentrale Fragen klärt, reduziert spätere Projektrisiken – inhaltlich, finanziell und organisatorisch.
  • Signalwirkung gegenüber Förderstellen: Eine erfolgreiche Durchführbarkeitsstudie zeigt, dass ein Unternehmen förderfähig und planungssicher arbeitet – ein Pluspunkt bei Folgeanträgen, auch in anderen Programmen.

So unterstützt GEWI bei der Antragstellung

Eine überzeugende Durchführbarkeitsstudie beginnt mit einer klaren Projektidee – und endet idealerweise mit einem erfolgreichen ZIM-Antrag. GEWI begleitet Sie über den gesamten Prozess hinweg mit fundierter Erfahrung, technischer Expertise und einem klaren Blick für förderrechtliche Anforderungen.

Unser Leistungsversprechen im Überblick:

  • Beratung bei der Projektdefinition: Wir helfen Ihnen, Ihre Innovationsidee greifbar zu machen und strukturieren gemeinsam die Inhalte der geplanten Studie – technisch, wirtschaftlich und förderlogisch.
  • Prüfung auf Förderfähigkeit: Wir analysieren, ob Ihr Vorhaben die Kriterien für eine ZIM-Durchführbarkeitsstudie erfüllt, und geben eine fundierte Einschätzung zu Förderhöhe und Erfolgsaussichten.
  • Erstellung und Einreichung des Antrags: GEWI übernimmt die vollständige Antragserstellung – inklusive Zeitplan, Kostenkalkulation und Begründung der Projektziele. Natürlich termingerecht und formal korrekt.
  • Begleitung der Studie und Nachweisführung: Auch nach der Bewilligung lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen bei Zwischenberichten, Abrechnungen und der formalen Nachweisführung – damit die Förderung reibungslos ausgezahlt wird.

Mit über 40 Jahren Erfahrung in der Fördermittelberatung wissen wir genau, worauf es ankommt – und wie man aus einer ersten Idee ein förderfähiges Innovationsprojekt macht.

ZIM Förderung: Unterstützung für den Mittelstand​
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Fazit: Kleine Studie – großer Hebel für Ihr Innovationsvorhaben

ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind mehr als nur ein erster Schritt: Sie sind eine strategische Entscheidung für mehr Sicherheit, Struktur und Förderchancen. Wer frühzeitig analysiert, ob ein Innovationsprojekt technisch und wirtschaftlich tragfähig ist, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung – und reduziert gleichzeitig das Risiko von Fehlinvestitionen.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die sich bislang nicht an klassische FuE-Förderungen herangetraut haben, ist die Studie ein cleverer und förderfähiger Einstieg in die Welt der Innovationsförderung.

Nutzen Sie Ihre Chance – mit dem GEWI Fördermittelcheck: Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Vorhaben für eine ZIM-Durchführbarkeitsstudie geeignet ist, und begleiten Sie von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss. Jetzt mit GEWI durchstarten und einen ZIM Beratungstermin vereinbaren.

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