UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Digital Green Tech

Das Bundesforschungsministerium (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht. Mit dem Programm „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Digital Green Tech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung innerhalb des Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ sollen digitale Technologien mit Umwelttechnologien verknüpft werden.

Gefördert werden Verbundprojekte, die mindestens einen der beiden nachfolgend dargestellten Forschungsschwerpunkte adressieren:

Schwerpunkt 1:
Neue Einsätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik

Beispielhafte Anwendungsfälle:

  • Industrierobotik im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
  • Servicerobotik zur Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen, zum Beispiel die Reinigung von Anlagen für erneuerbare Energien
  • Die Erhöhung von Datenmengen für das Umweltmanagement durch intelligente Robotik, bspw. durch Früherkennung oder Behebung von Umweltproblemen und Schadstoffbelastungen.

Schwerpunkt 2:
Neue Ansätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik

Beispielhafte Anwendungsfälle:

  • Neue Formen von Industrierobotik für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zum Beispiel Cobots, schwarmintelligente Robotik oder naturinspirierte Robotik;
  • die Entwicklung von Robotik-Systemen, die modular, anpassbar und rekonfigurierbar sind und für verschiedene Zwecke und Umgebungen im Bereich der Umwelttechnik eingesetzt werden können;
  • Robotik für Umweltmonitoring und Umweltschutz in verschiedenen Medien durch neuartige mobile Systeme, zum Beispiel Roboter mit multimodaler Mobilität, Softrobotik oder intelligente Drohnen.

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere Organisationen.

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder, Bund, Verbände und Organisationen abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts bis zu 80 %

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 8. November 2024

Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    05.09.2024 | Top-Thema
    Industrie und Klimaschutz

    Neue Richtlinie für industrielle Dekarbonisierung ist mit zwei Förderaufrufen in Kraft getreten

    BEITRAG LESEN

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE