Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen weiteren Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet.
Der aktuelle Aufruf gilt ausschließlich für das Modul 1, Teilmodul 2.
„Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ – Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie inkl. Forschung und Entwicklung
In Teilmodul 2 werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe gefördert.
Das Modul 1 des BIK richtet sich vorrangig an größere Investitionsmaßnahmen im Kontext der Dekarbonisierung. Hauptkriterium für die Teilmodule 1 und 2 ist, dass die neuen Anlagen zu einer Verringerung der direkten THG-Emissionen (Scope 1-Emissionen) von mindestens 40 % führen müssen.
Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie sowie Vorhaben, durch die THG-Emissionen lediglich in einen anderen Sektor verschoben werden, können nicht gefördert werden.
Die erreichbaren Zuschüsse für Unternehmen sind je nach Teilmodul unterschiedlich, für Teilmodul 2 gilt: 30 bis 60 % Förderquote bei maximal 200 Mio. € Zuschuss pro Projekt.
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien.
Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen im Verbund mit einem Unternehmen
Förderaufrufe:
Skizzen für das Modul 1, Teilmodul 2 können bis zum 15. Mai 2025 eingereicht werden
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit auch an einem zweiten Förderaufruf für die weiteren Teilmodule des BIK-Programms.
Informationen zur Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ finden Sie hier.
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