In der neuen Bekanntmachung wurden mehrere Themen der Informationstechnik definiert, die nun, im Rahmen der etablierten Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes, mit Priorität gefördert werden können.
Dem Förderbereich „Informations- und Kommunikationstechnik“ (IuK) werden die Themen: IT‑Sicherheit, 5G, KI‑Big Data, KI‑Autonome Mobilität und Robotik zugeordnet, dem Förderbereich „Elektronische Systeme“ die Themen „Smart Innovations.Bayern“ und Robotik.
In „Smart Innovations.Bayern“ sind verschiedene Entwicklungen zu innovativen Elektroniksystemen, die auf neuartigen Hardware-Ansätzen beruhen, zusammengefasst. Dazu gehören Mikro- und Nanoelektronik (auch Hochfrequenzelektronik), Optoelektronik, Quantentechnologie, Leistungselektronik oder Sensorik bzw. Aktorik. Die Innovationen können dabei sowohl in der Entwicklung neuartiger Prozess- und Basistechnologien oder einzelner Bausteine und Komponenten liegen als auch durch deren Integration zu einem komplexen und intelligenten System entstehen.
Gefördert werden ausschließlich Projektkonsortien aus mindestens zwei Partnern, mindestens einer davon muss ein Unternehmen sein. Die Teilnahme von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich.
Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %.
Einreichungsfrist: 19.01.2021
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.