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BAYERN DIGITAL und Hightech Agenda Bayern

In der neuen Bekanntmachung wurden mehrere Themen der Informationstechnik definiert, die nun, im Rahmen der etablierten Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes, mit Priorität gefördert werden können.

Dem Förderbereich „Informations- und Kommunikationstechnik“ (IuK) werden die Themen: IT‑Sicherheit, 5G, KI‑Big Data, KI‑Autonome Mobilität und Robotik zugeordnet, dem Förderbereich „Elektronische Systeme“ die Themen „Smart Innovations.Bayern“ und Robotik.

In „Smart Innovations.Bayern“ sind verschiedene Entwicklungen zu innovativen Elektroniksystemen, die auf neuartigen Hardware-Ansätzen beruhen, zusammengefasst. Dazu gehören Mikro- und Nanoelektronik (auch Hochfrequenzelektronik), Optoelektronik, Quantentechnologie, Leistungselektronik oder Sensorik bzw. Aktorik. Die Innovationen können dabei sowohl in der Entwicklung neuartiger Prozess- und Basistechnologien oder einzelner Bausteine und Komponenten liegen als auch durch deren Integration zu einem komplexen und intelligenten System entstehen.

Gefördert werden ausschließlich Projektkonsortien aus mindestens zwei Partnern, mindestens einer davon muss ein Unternehmen sein. Die Teilnahme von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %.

Einreichungsfrist: 19.01.2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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