Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen. Der Fokus der Vorhaben soll auf der Wirkstoffforschung mittels KI und der diesbezüglichen Validierung von KI-Methoden liegen. Dabei sollen keine gänzlich neuen KI-Lösungen entwickelt werden, sondern vielmehr vorhandene KI-Methoden in der Wirkstoffforschung verwendet werden, wobei die Anpassung der verfügbaren Methoden ermöglicht wird.
KI in der Wirkstoffforschung – Beispielhafte Anwendungsfelder sind:
- Entwicklung von niedermolekularen Arzneistoffen, Impfstoffen, Biologika/Biosimilars, Zell- und Gentherapien
- Repurposing von bereits verfügbaren Wirkstoffen insbesondere in kommerziell weniger interessanten, aber medizinisch hochrelevanten Bereichen wie der Antibiotikaentwicklung
- Aufarbeitung und Bereitstellung standardisierter, großvolumiger, qualitätsgesicherter Datensätze basierend auf vorhandenen, aber bisher nicht aufbereiteten Daten
- Target-Identifizierung und -Validierung
- Hochdurchsatzscreenings, Lead-Generierung und -Optimierung
- Sicherheits- und Toxizitätsvorhersage
- Design von klinischen Studien
- Personalisierung von Therapien
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden maximal bis einschließlich der klinischen Phase IIa gefördert. Die FuE-Projekte sollen eine hohe Relevanz für Betroffene und für die medizinische Versorgung haben.
Die Fördermaßnahme „KI in der Wirkstoffforschung“ widmet sich inhaltlich den Schwerpunkten:
1) Aufbereitung und Zurverfügungstellung vorhandener oder synthetischer Datenbestände,
2) Anpassung von KI-Modellen beziehungsweise KI-Werkzeugen und
3) konkreter Anwendung für die Arzneimittelentwicklung.
Eine zentrale Voraussetzung für die effiziente Nutzung von KI-Methoden ist eine ausreichende Datengrundlage, auf deren Basis die KI trainiert werden kann. Daher können auch Vorhaben gefördert werden, die die Entwicklung von Hochdurchsatzmethoden, Automatisierung und Miniaturisierung und idealerweise eine entsprechende Datenerhebung zum Ziel haben.
Antragsteller:
Unternehmen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Kliniken (im Verbund mit mindestens einem Unternehmen)
Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens)
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Kliniken: bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 30. April 2025
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