Neuer Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte gestartet. Ziel der Initiative ist es, die internationale Zusammenarbeit im Bereich erneuerbarer Wasserstoff und seiner Derivate zu intensivieren, den Aufbau verlässlicher Importstrukturen nach Deutschland voranzutreiben und den dringend notwendigen Markthochlauf dieser Zukunftstechnologien zu fördern.

Die Förderrichtlinie verfolgt drei wesentliche Ziele:

  1. Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff – Skalierung und Innovation sollen zu sinkenden Kosten führen und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
  2. Unterstützung innovativer Technologien – Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland können ihre Verfahren und Anwendungen im internationalen Umfeld erproben.
  3. Vorbereitung von Importwegen nach Deutschland – durch neue Handels- und Transportstrukturen wird die Versorgungssicherheit langfristig gestärkt.

Internationale Wasserstoffprojekte: Fördermodule mit unterschiedlichen Schwerpunkten

  • Modul 1: Industrielle Erzeugung und Investitionen

Gefördert werden Projekte zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten wie Ammoniak, Methanol oder E-Kerosin, in industriellem Maßstab. Dazu gehören Investitionen in großtechnische Anlagen, Infrastruktur für Transport und Speicherung sowie integrierte Vorhaben, die mehrere Stufen der Wertschöpfungskette abdecken. Auch innovative Erzeugungstechnologien, wie die Wasserstoffproduktion aus biogenen Reststoffen oder die Installation moderner Elektrolyseure, sind förderfähig. Ergänzend können Durchführbarkeitsstudien beantragt werden, die Investitionsentscheidungen vorbereiten.

  • Modul 2: Forschung, Studien und Ausbildung

Hier steht die wissenschaftliche Begleitung im Mittelpunkt. Förderfähig sind Forschungsvorhaben zur Material- und Prozessentwicklung, zur Integration von Wasserstoff ins Energiesystem oder zu Transport- und Speichertechnologien. Auch übergeordnete Analysen, etwa techno-ökonomische Bewertungen oder Modellierungen, werden unterstützt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf Ausbildungsmaßnahmen und dem Aufbau von Kapazitäten vor Ort, damit die neuen Technologien nachhaltig betrieben werden können.

Nicht förderfähig sind Projekte, die auf fossilen Energieträgern oder Kernkraft basieren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Anlagen zur CO₂-Abscheidung aus fossilen Prozessen, gebrauchte Anlagen oder gesetzlich verpflichtende Maßnahmen.

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens) bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 18. Dezember 2025

Checken Sie jetzt Ihr geplantes Projekt auf Förderfähigkeit – wir unterstützen Sie dabei, die passende Förderung zu identifizieren und den Antrag erfolgreich einzureichen. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Beratungstermin oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular

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