Durch die Verlängerung der IHATEC-Förderrichtlinie bis Ende 2026 startet das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den 6. Förderaufruf zur Forschung und Entwicklung „Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC II). Damit erhalten Unternehmen die Chance, mit ihren Projekten wichtige Impulse für die Hafenwirtschaft zu setzen.
Das übergeordnete Ziel von IHATEC II ist es, die Entwicklung bzw. Anpassung innovativer Technologien in den deutschen See- und Binnenhäfen zu unterstützen. Zudem sollen die Herausforderung der Digitalisierung sowie des Klimaschutzes der Hafenwirtschaft bewältigt werden.
IHATEC – Schwerpunkte der Förderung
a) Technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren, z. B. Einsatz autonomer Systeme und automatisierter Technologien, Transportkonzepte und -technologien in den Terminals
b) Optimierung der Lagerhaltung, z. B. IT-optimierte Prozesssteuerung zur besseren Ausnutzung der Lagerflächen und Stellplatzkapazitäten, Optimierung der Sortierung der Güter
c) Innovative informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen, z. B. IT-optimierte Planung der Waren- und Fahrgastströme im Hafengebiet, innovative Konzepte und Pilotanwendungen zum Einsatz IT-basierter Verkehrsabwicklung (automatisiertes/autonomes Fahren, alternative Verkehrsträger)
d) Informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0), z. B. IT-basierte Vernetzung zwischen Unternehmen einer oder mehrerer Wertschöpfungs- und/oder Logistikketten zur kontinuierlichen Optimierung der Güterumschläge und -transporte (horizontale Vernetzung)
e) Verbesserung der IT-Sicherheit, z. B. Maßnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen auf die IT-Systeme
f) Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion, z. B. innovative Konzepte und Technologien zur Automatisierung von Umschlag-, Transport- und Lager- sowie Passagier- und Fahrgastprozessen, innovative Konzepte und Technologien, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von negativen psychischen und physischen Belastungen befreien
g) Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung, z. B. innovative Konzepte und Technologien zur Verringerung und Vermeidung von klimarelevanten Treibhausgasemissionen, Schadstoffeinträgen in Wasser, Grundwasser und Luft, Verringerung von Geräusch- und Lichtemissionen.
Antragsteller:
Diverse, vorrangig Unternehmen der Hafenwirtschaft in Verbindung mit industriellen Entwicklungspartnern und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Förderquote:
Unternehmen je nach Größe und Innovationsgehalt des Themas 25 – 85 %, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bis zu 100 %
Einreichungsfristen:
Im sechsten Aufruf können Projektskizzen bis zum 23. März 2026 eingereicht werden.
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: https://www.gewi.de/kontakt/. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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