Forschung und Entwicklung:
Attraktive Fördermittel für Ihre Innovationsprojekte
- Zuschüsse und steuerliche Förderungen für Forschung und Entwicklungs-Projekte
- Steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung neuer Verfahren, neuer Produkte und innovativer Geschäftsmodelle mit öffentlichen Förderprogrammen
- Passgenaue Beratung: individuelle Förderstrategien und Full Service-Unterstützung im gesamten Förderprozess
Durchschnittlich 11,6 Jahre Fördermittelerfahrung pro Mitarbeiter
Durchschnittlich 330.000 € Zuschuss pro Projekt
Forschung und Entwicklung – mit GEWI zum Erfolg
Förderprogramme für Forschung und Entwicklung sind vielfältig – doch die Herausforderung liegt oft in der optimalen Auswahl, strategischen Planung und fehlerfreien Umsetzung. Genau hier setzt GEWI an: Wir identifizieren passgenaue Fördermittel, entwickeln eine durchdachte Antragsstrategie und begleiten Ihr Projekt über die gesamte Laufzeit – vom ersten Antrag bis zur finalen Abrechnung.
Ihre Vorteile mit GEWI:
- Spezialisiert auf F&E-Förderung: GEWI kennt die Anforderungen von Innovationsprojekten und findet gezielt die passenden Programme – von der Forschungszulage bis zur Projektförderung
- Technisches Verständnis inklusive: Unsere interdisziplinären Berater (Ingenieure, Naturwissenschaftler, u.m.) sprechen Ihre Sprache
- Mehr rausholen: Wir kombinieren Förderwege und optimieren die Abrechnung
- Weniger Aufwand: maximale Entlastung und zuverlässiger Wegweiser durch den Bürokratiedschungel

Forschung und Entwicklung: Ihre Vorteile mit GEWI
Individuelle Förderstrategie
Wir analysieren Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte und entwickeln eine passgenaue Förderstrategie – exakt abgestimmt auf aktuelle und passende Programme
Komplette Antragserstellung
Von der Projektskizze bis zur finalen Einreichung übernehmen wir die gesamte Antragstellung – inklusive aller technischen, wirtschaftlichen und formalen Nachweise.
Hohe Erfolgschancen
Dank unserer Spezialisierung auf F&E-Förderung und langjähriger Erfahrung erzielen wir überdurchschnittlich hohe Bewilligungsquoten – auch bei komplexen Vorhaben.
Rundum-Service für Forschung und Entwicklungs-Projekte
Wir begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, kümmern uns um Fristen, Nachweise und Berichte – damit Sie sich ganz auf die Entwicklung konzentrieren können.
Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung:
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können auf eine Vielzahl öffentlicher Förderprogramme zugreifen. Diese unterstützen Innovationsprojekte finanziell, reduzieren das Investitionsrisiko und schaffen Freiräume für neue Technologien, Produkte oder Verfahren.
Es gibt noch viele weitere Programme, die optimal zu Ihrem Vorhaben passen könnten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Energieforschungsprogramm
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Energieforschungsprogramm anwendungsorientierte Projekte zur Energie- und Ressourceneffizienz.
- Forschung, Entwicklung und Demonstration: Förderung neuer technischer Lösungen für eine nachhaltige Energiezukunft.
- Fünf zentrale Missionsbereiche: Energiesystem, Wärmewende, Stromwende, Wasserstoff 2030 und Wissenstransfer.
- Für Mittelstand und große Unternehmen: Förderung mit oder ohne Beteiligung von Forschungseinrichtungen möglich.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das ZIM ist das zentrale Förderprogramm für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Mittelstand. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie kooperierende Forschungseinrichtungen und stärkt deren Innovationskraft durch Zuschüsse für technologieoffene Projekte.
- Förderung marktorientierter Forschung und Entwicklung
- Technologieoffen und branchenübergreifend für KMU konzipiert
- Zuschüsse für Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke
- Attraktive Förderquoten und einfache Antragstellung
ZIM ist ein Schlüsselinstrument für den innovativen Mittelstand und unterstützt Unternehmen dabei, ihre technologischen Ideen in marktfähige Produkte oder Verfahren zu überführen.
BIK – Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
Das Bundesprogramm „BIK“ fördert klimafreundliche Investitionen sowie Vorhaben in Forschung, Entwicklung und Innovation.
Es gliedert sich in zwei miteinander verknüpfte Fördermodule:
Modul 1
Unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Investitionen zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse. Auch Machbarkeitsstudien und Projekte zur Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung sind förderfähig.
Modul 2
Fördert den Aufbau und Einsatz von Anlagen zur CO₂-Abscheidung und -Verwertung („Carbon Capture and Utilization“, CCU) sowie zur Speicherung von CO₂ („Carbon Capture and Storage“, CCS).
Je nach Projekt können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Forschungszulage
Die Forschungszulage ist ein attraktives steuerliches Förderinstrument für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie ermöglicht es, 25-35 % der Forschung und Entwicklung-Kosten steuerlich geltend zu machen – ganz ohne Wettbewerb und thematische Einschränkung.
- Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
- Antragstellung unabhängig von Projektbeginn und Unternehmensgröße
- Auch für rückwirkende Förderung bereits laufender Projekte oder für zukünftig anstehende Projekte möglich
- Für KMU beträgt die Förderquote 35 %, für Großunternehmen 25 % – direkt als Steuerentlastung spürbar
Die Forschungszulage schafft Planungssicherheit, verbessert die Liquidität und ist ideal für unternehmensinterne Innovationsvorhaben geeignet.
Umweltinnovationsprogramm (UIP)
Das UIP des BMUV fördert großtechnische Pilotprojekte mit hoher Umweltwirkung – insbesondere bei Erstanwendungen innovativer Verfahren. Es bestehen Förderchancen für Projekte zur Emissionsminderung, Kreislaufwirtschaft oder Abfallvermeidung. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Innovationsgrad und dem Umweltentlastungspotenzial des Vorhabens.
- Zuschüsse für erstmalige Umsetzung umweltfreundlicher Technologien in der Praxis
- Ideal für Projekte zur Reduktion von Emissionen, Abfällen oder toxischen Substanzen
- Fokus auf Skalierbarkeit und Relevanz für die Umweltpolitik
Nutzen Sie die Chance, Ihr Projekt als wegweisendes Beispiel für umweltfreundliche Industrieanwendungen zu etablieren.
EIC Accelerator
Der Europäische Innovationsrat fördert mit dem EIC Accelerator kleine und mittlere Unternehmen mit risikobehafteten und sehr innovativen Projekten.
- Für bahnbrechende Ideen mit hohem Marktpotenzial für Europa
- Ausgangsbasis ist ein bereits vorliegender Prototyp (min. TRL 5: Versuchsaufbau in Einsatzumgebung)
- Förderung für Industrialisierung, technische Validierung, Pilotversuche, Feldtests, klinische Studien, Markteinführung u.v.m.
- Zuschuss bis 70 %
- Kombination Zuschuss und Beteiligungskapital ist möglich
Das sehr marktorientierte Programm eignet sich auch für innovative Start-Ups, für nicht-technische Innovationen, für „out-of-the-box“-Themen und für Branchen mit langen Entwicklungszyklen. Der Antragsprozess ist allerdings anspruchsvoll und es herrscht ein starker Wettbewerb um das Budget. GEWI prüft die Antragsvoraussetzungen für Ihr Vorhaben gründlich und leitet Sie bei guten Aussichten schrittweise durch den Prozess.
Forschung und Entwicklung FAQ
Was sind Fördermittel für Forschung und Entwicklung?
Fördermittel für Forschung und Entwicklung sind finanzielle Unterstützungen der Bundesländer, des Bundes oder der EU für Unternehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder Geschäftsmodelle entwickeln. Sie werden in der Regel projektbezogen zur Verfügung gestellt („Projektförderung“). Es kann sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse oder auch um steuerliche Entlastungen (Forschungszulage) handeln.
Welche Projekte gelten als förderfähig im Bereich Forschung und Entwicklung?
Welche Projekte förderfähig sind ist u.a. abhängig vom Standort, der Unternehmensgröße, dem Neuheitsgrad und der zeitlichen Projektplanung. Es kann sich um Grundlagenforschung, vorwettbewerbliche Entwicklung als auch um industrielle Forschung handeln. Förderfähig sind z. B. Produktentwicklungen, Verfahrensoptimierungen, Erforschung neuer grundlegenden Technologien oder auch Softwareentwicklungen mit technischem Neuheitsgrad – sofern sie nachweislich innovative Ansätze verfolgen (Markteinführung ist i.d.R. ausgeschlossen).
Welche Förderprogramme kommen für Forschung und Entwicklungs-Vorhaben infrage?
Für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, gibt es in Deutschland und Europa eine Vielzahl attraktiver Förderprogramme. Die wichtigsten Förderoptionen im Überblick:
Forschungszulage:
Eine steuerliche Förderung, bei der bis zu 35 % der F&E-Aufwendungen direkt als Steuerentlastung geltend gemacht werden können. Die Antragstellung ist jederzeit möglich – auch rückwirkend für laufende Projekte. Ideal für unternehmensinterne Innovationen ohne thematische Einschränkungen.Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM):
Das wichtigste technologieoffene Programm für KMU. Es fördert marktnahe Einzel- oder Kooperationsprojekte mit attraktiven Zuschüssen und einfacher Antragstellung. Auch Innovationsnetzwerke sind förderfähig.Energieforschungsprogramm:
Fördert anwendungsorientierte Projekte zur Energie- und Ressourceneffizienz. Schwerpunkte liegen auf technischen Lösungen in den Bereichen Wärmewende, Stromwende, Wasserstoff und Energiesysteme. Auch ohne Beteiligung von Forschungseinrichtungen möglich.Umweltinnovationsprogramm (UIP):
Unterstützt großtechnische Pilotprojekte mit hoher Umweltwirkung, z. B. zur Emissionsminderung oder Kreislaufwirtschaft. Die Förderung richtet sich nach Innovationsgrad und Umweltnutzen.Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK):
Fördert Investitionen in Dekarbonisierung, Elektrifizierung und Wasserstoffnutzung in der Industrie. Je nach Projekt sind bis zu 70 % Zuschuss möglich – auch für Forschungsvorhaben.EIC Accelerator:
Europäische Förderung für risikoreiche, sehr innovative Projekte mit hohem Marktpotenzial. Geeignet für Start-ups, disruptive Ideen und nicht-technische Innovationen. Der Antragsprozess ist kompetitiv, bietet aber bis zu 70 % Zuschuss plus Beteiligungskapital.
GEWI prüft gemeinsam mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt und übernimmt die gesamte Fördermittelbeantragung.
Wie hoch ist die Förderung für Forschung und Entwicklungs-Projekten?
Die Förderhöhe variiert je nach Programm. Projektzuschüsse liegen häufig zwischen 25 % und 60 % der förderfähigen Kosten – bei kleinen Unternehmen oft noch höher. Die genaue Förderquote hängt von Projektinhalt, Unternehmensgröße und Standort ab.
Wer kann Forschung und Entwicklung-Fördermittel beantragen?
Grundsätzlich können Unternehmen aller Branchen und Größen Fördermittel beantragen – vom Start-up über den Mittelstand bis hin zum Konzern. Auch Verbundprojekte mit Forschungseinrichtungen sind oft möglich.
Wie unterstützt GEWI konkret bei der Beantragung von Fördermittel für Forschung und Entwicklung
GEWI analysiert die Förderpotenziale für das spezifische Projekt, übernimmt die Erstellung aller Unterlagen und unterstützt auch nach Bewilligung die gesamte Projektlaufzeit – damit Sie sich auf die Umsetzung konzentrieren können.
Das genaue Vorgehen finden Sie hier.
GEWI: Ihr Partner für Fördermittel –
von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung
GEWI begleitet Unternehmen nicht nur bei der Beantragung von Fördermitteln, sondern unterstützt sie während des gesamten Projekts – oft über mehrere Jahre hinweg. Mit über 40 Jahren Erfahrung stellt GEWI sicher, dass Sie das volle Potenzial Ihrer Fördermittel nutzen und alle Anforderungen erfolgreich meistern.
Sorgfältige Planung:
GEWI prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und alle Kriterien eingehalten werden. Dies schafft Sicherheit im Prozess und maximiert Ihre Erfolgsaussichten.
Umfassende Betreuung:
GEWI steht Ihnen von der Antragstellung bis zur Abrechnung zur Seite und begleitet Sie während der gesamten Projektdauer.
Minimierung von Risiken:
Durch unsere Expertise vermeiden Sie Risiken wie Rückforderungen und Projektverzögerungen.
Langfristige Partnerschaft:
Wir passen Ihre Förderstrategie an veränderte Projektanforderungen oder neue Fördermöglichkeiten an und bleiben stets als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Förderpotenziale ausschöpfen:
Mit GEWI nutzen Sie die gesamte Förderpalette – für Wachstumsinvestitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
Maximale Förderung:
Wir stellen sicher, dass alle förderfähigen Kosten erfasst und optimal abgerechnet werden.
Starten Sie Ihr Projekt mit der passenden Förderung!
Mit unserem Fördermittelcheck finden Sie schnell und einfach die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Lassen Sie sich von unseren Fördermittelexperten beraten und profitieren Sie von unserem umfassenden Fördermittelmanagement. Gemeinsam bringen wir Ihr Projekt auf den Weg!
Fördermittelcheck für Ihr Vorhaben
Ablauf einer Fördermittelbeantragung – Die Schritte im Überblick
Die Beantragung von Fördermitteln erfordert strukturiertes Vorgehen und eine klare Strategie. Wir von GEWI begleiten Unternehmen durch alle Phasen des Antragsprozesses, um eine erfolgreiche Zuwendung sicherzustellen.
Für Unternehmensverbünde planen und überwachen wir den gesamtbetrieblichen Prozess, damit die jährliche Forschungszulage unter strikter Einhaltung der Prioritäten und Fördervorgaben optimal ausgeschöpft wird.
Um Auditsicherheit zu gewährleisten, bieten wir umfassende Unterstützung bei der Nachweisführung, Kostenkontrolle und der Begleitung von Prüfungen in enger Abstimmung mit dem Steuerberater.
Und so läuft eine Fördermittelbeantragung ab:
1.
Honorarfreier
Förderpotenzialcheck
Förderfähigkeit der Projekte und Abwägung Zuschuss vs. Zulage
2.
Projekt vorbereiten
Basierend auf einer Fördermittelanalyse wird das Projekt förderoptimal gestaltet und die Argumentation ausgearbeitet.
3.
Antrag erstellen
Full-Service-Ausarbeitung aller Antragsunterlagen (Projektskizze und Förderantrag), inkl. technischer Beschreibungen und Umweltberechnungen, Bearbeitung evtl. Rückfragen der Förderstelle, politische Interessensvertretung, Koordination von Kooperationsprojekten – je nach Bedarf.
4.
Eingang des Bescheids
Mit Erhalt des Bewilligungsbescheids haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Fördermittel für das beantragte Projekt. Wir prüfen den Bescheid gründlich und besprechen die Anforderungen sorgfältig mit Ihnen.
5.
Erhalt der Fördermittel
Die Förderung wird i.d.R. schrittweise während der Projektdurchführung ausgezahlt. Wir stehen Ihnen im gesamten Prozess weiterhin zur Seite und unterstützen Sie bei der Nachweisführung, dem Kostencontrolling, dem Reporting und im Falle von Projektänderungen.

Das sagen unsere Kunden








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