Förderprogramme Schleswig-Holstein:
Vorteile für Unternehmen
Ergreifen Sie Ihre Chance: Von Innovation über Digitalisierung bis Nachhaltigkeit – Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen mit attraktiven Zuschüssen für nahezu jedes Vorhaben.
- Nutzen Sie Fördermittel, um Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte voranzutreiben und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
- Sichern Sie sich Zuschüsse für nachhaltige und wegweisende Projekte wie umweltfreundliche Technologien und nachhaltige Geschäftsmodelle.
- Profitieren Sie von einer Vielzahl an Förderprogrammen und zahlreichen Möglichkeiten, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.
Durchschnittlich 11,6 Jahre Fördermittelerfahrung pro Mitarbeiter
Mehr als 90 % Kunden aus Weiterempfehlungen
Durchschnittlich 330.000 € Zuschuss pro Projekt
GEWI führt Sie sicher durch den Förderdschungel in Schleswig-Holstein
Jedes staatliche Fördermittel für Unternehmen hat eigene Anforderungen und Besonderheiten. Wir von GEWI kennen die relevante Förderprogramme in Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Um Ihre Erfolgschancen bei der Antragstellung zu maximieren, analysieren wir Ihr Projekt gezielt und wählen das passende Programm, das optimal zu Ihren Unternehmenszielen passt. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung begleiten wir Sie zuverlässig durch den gesamten Förderprozess, von der Analyse über den Antrag bis zur erfolgreichen Umsetzung.
- Individuelle Beratung: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Projekte.
- Langjährige Expertise: Über 40 Jahre Erfahrung im Fördermittelmanagement.
- Rundum-Service: Von der Antragsstellung bis zur Nachweisführung – wir begleiten Sie in allen Phasen.
Fördermittel in Schleswig-Holstein im Überblick
Schleswig-Holstein bietet Unternehmen vielfältige Fördermöglichkeiten, die Innovation, Wachstum und Nachhaltigkeit gezielt unterstützen. Ob Digitalisierung, Forschung oder Investitionen in neue Technologien – mit den passenden Förderprogrammen können Unternehmen in Schleswig-Holstein ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und langfristige Vorteile sichern. Zu den zentralen Förderprogrammen im Land zählen beispielsweise:
Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1) BIF-Richtlinie
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen. Diese beinhalten Vorhaben, die durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind:
- die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder
- die Erbringung von Dienstleistungen inkl. Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software oder
- die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Fördermitteln in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Fördermittelberatung und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft.
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KU) können Sie Ihre Digitalisierungsaktivitäten fördern lassen und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens stärken. Förderfähig sind Kosten für:
- externe Beratung zur Verbesserung der IT-Sicherheit, digitaler Geschäftsmodelle oder der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren.
- die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen nach zuvor erfolgter Beratung (Hard- und Software, Installation, Datenmigration, Schulungen).
Die förderfähigen Beraterkosten dürfen sich in einem Rahmen zwischen 2.500 und 20.000 € bewegen und die Umsetzungskosten zwischen 10.000 und 100.000 €. Die Förderung beträgt jeweils bis zu 40 %.
Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
Ziel des Programms ist die Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, um damit die Rohstoffproduktivität weiter zu erhöhen und einen Beitrag im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu leisten. Gefördert werden innovative Projekte aus den Bereichen:
- Ressourceneffizientes Produktdesign, Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle,
- Schadstoffabtrennung zur Verwertung von Abfällen,
- bessere Trenn- und Abfallaufbereitungsverfahren zur Steigerung von Recyclingquoten bzw. der hochwertigeren Verwertung,
- die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungsinstituten.
Das Programm richtet sich an den Mittelstand und ermöglicht Förderquoten bis zu 70 % Zuschuss. Nutzen Sie die professionelle Hilfe von GEWI zur sicheren Beantragung von Fördermitteln.
Entwicklungsvorhaben (Modul 2) BIF-Richtlinie
In dem Programm können themenoffene, innovative Vorhaben in den folgenden Bereichen gefördert werden:
- Entwicklung und Weiterentwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen .
- Skalierung neuer Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab.
- Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich.
- Entwicklung von Prototypen und Pilotanlagen.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Förderung beträgt maximal 40 % Zuschuss. GEWI unterstützt Sie vollumfänglich im gesamten Antragsprozess und darüber hinaus, sprechen Sie uns gerne an.
GEWI hilft Ihnen, das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben zu identifizieren und optimal zu nutzen.
Förderprogramme Schleswig-Holstein: Ihre Vorteile mit GEWI
Individuelle Förderstrategie
Wir analysieren Ihre Vorhaben und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die exakt auf die Anforderungen der Förderprogramme in Ihrer Region abgestimmt ist.
Komplette Antragserstellung
Von der Konzeption bis zur finalen Einreichung – wir übernehmen die gesamte Antragserstellung und sorgen für eine überzeugende Dokumentation.
Hohe Erfolgschancen
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und hohen Erfolgsquote bei Anträgen auf Fördermittel für Unternehmen in Ihrer Region.
Rundum-Service für innovative Projekte
Wir kümmern uns um alle administrativen Aufgaben und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, damit Sie sich auf Ihr Projekt konzentrieren können.
Fördermittelberater Schleswig-Holstein: Kompetente Unterstützung für Unternehmen
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Ein StartUp plant die Entwicklung einer intelligenten App zur Behandlung spezifischer Erkrankungen. Die Entwicklung umfasst auch eine Feldphase mit Pioniernutzern.
Das Berliner Programm ProNTI bezuschusst technische und nichttechnische Projekte, relevantes Förderkriterium ist die Neuartigkeit der Problemlösung bspw. durch ein neues Geschäftsmodell. Das neu gegründete Unternehmen konnte mit Unterstützung der GEWI hieraus einen Zuschuss über 110.000 € für die Projektphasen Validation und Pioneering erhalten.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Ein Technologieunternehmen entwickelt ein neues Sensorsystem, das Produktionsprozesse präziser steuert und Energieverluste deutlich reduziert. Die Lösung wird zunächst im eigenen Betrieb erprobt, kann aber auch in anderen Industriezweigen eingesetzt und später kommerzialisiert werden.
Für die Entwicklung des Sensorsystems erhält das Unternehmen einen Zuschuss von über 320.000 € aus dem bundesweiten Förderprogramm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“.
Forschungszulage
Entdecken Sie, welche Fördermöglichkeiten es für Ihr Projekt gibt. Wir finden auch für Ihr Unternehmen das passende Programm!
Das sagen unsere Kunden
GEWI: Über 40 Jahre Erfahrung für Ihren Fördererfolg
Seit über 40 Jahren sind wir von GEWI Ihr verlässlicher Partner für die ganzheitliche Unterstützung bei Förderprojekten. Mit einem interdisziplinären Team aus Wissenschaftlern, Ingenieuren und Kaufleuten garantieren wir Ihnen eine professionelle Begleitung – von der ersten Fördermittelprüfung bis über die Projektlaufzeit hinaus.
Durch unsere langjährige Erfahrung minimieren wir Risiken, steigern Ihre Förderchancen und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Projekt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer maßgeschneiderten, ganzheitlichen Betreuung, die keine Wünsche offen lässt.
Ablauf einer Fördermittelbeantragung – Die Schritte im Überblick
Die Beantragung von Fördermitteln erfordert strukturiertes Vorgehen und eine klare Strategie. Wir von GEWI begleiten Unternehmen durch alle Phasen des Antragsprozesses, um eine erfolgreiche Zuwendung sicherzustellen.
Für Unternehmensverbünde planen und überwachen wir den gesamtbetrieblichen Prozess, damit die jährliche Forschungszulage unter strikter Einhaltung der Prioritäten und Fördervorgaben optimal ausgeschöpft wird.
Um Auditsicherheit zu gewährleisten, bieten wir umfassende Unterstützung bei der Nachweisführung, Kostenkontrolle und der Begleitung von Prüfungen in enger Abstimmung mit dem Steuerberater.
Und so läuft eine Fördermittelbeantragung ab:
1.
Honorarfreier
Förderpotenzialcheck
Förderfähigkeit der Projekte und Abwägung Zuschuss vs. Zulage
2.
Projekt vorbereiten
Basierend auf einer Fördermittelanalyse wird das Projekt förderoptimal gestaltet und die Argumentation ausgearbeitet.
3.
Antrag erstellen
Full-Service-Ausarbeitung aller Antragsunterlagen (Projektskizze und Förderantrag), inkl. technischer Beschreibungen und Umweltberechnungen, Bearbeitung evtl. Rückfragen der Förderstelle, politische Interessensvertretung, Koordination von Kooperationsprojekten – je nach Bedarf.
4.
Eingang des Bescheids
Mit Erhalt des Bewilligungsbescheids haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Fördermittel für das beantragte Projekt. Wir prüfen den Bescheid gründlich und besprechen die Anforderungen sorgfältig mit Ihnen.
5.
Erhalt der Fördermittel
Die Förderung wird i.d.R. schrittweise während der Projektdurchführung ausgezahlt. Wir stehen Ihnen im gesamten Prozess weiterhin zur Seite und unterstützen Sie bei der Nachweisführung, dem Kostencontrolling, dem Reporting und im Falle von Projektänderungen.
Starten Sie Ihr Projekt mit der passenden Förderung!
Mit unserem Fördermittelcheck finden Sie schnell und einfach die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Lassen Sie sich von unseren Fördermittelexperten beraten und profitieren Sie von unserem umfassenden Fördermittelmanagement. Gemeinsam bringen wir Ihr Projekt auf den Weg!
Fördermittelcheck für Ihr Vorhaben
Förderprogramme Schleswig-Holstein FAQ
Für welche Unternehmen sind Förderungen in Schleswig Holstein verfügbar?
Förderprogramme in Schleswig-Holstein stehen Unternehmen aller Größen offen – von Start-ups über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu größeren Betrieben. Viele Programme richten sich gezielt an KMU, doch auch größere Firmen können bei bestimmten Projekten, etwa in strukturschwachen Regionen oder bei Forschungskooperationen, förderfähig sein.
Welche Förderprogramme können Unternehmen in Schleswig-Holstein beantragen?
In Schleswig-Holstein stehen Unternehmen mehrere Förderprogramme zur Verfügung, je nach Innovationsgrad, Unternehmensgröße und Art des Vorhabens. Zu den wichtigsten Programmen zählen:
BIF-Richtlinie (Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen): Förderung tiefgreifender Veränderungen in Prozessen, Dienstleistungen und Organisationsstrukturen.
BIF-Richtlinie (Modul 2 – Entwicklungsvorhaben): Unterstützung bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Dienstleistungen sowie Prototypen.
Übergang zur ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft: Förderung innovativer Projekte zu Ressourceneffizienz, Recycling, Abfallverwertung und Kooperationen mit Hochschulen.
DKU – Förderung digitaler Maßnahmen in kleinen Unternehmen: Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben, IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle sowie technische Umsetzung.
Darüber hinaus gibt es spezialisierte Programme für Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Innovationsvorhaben. Welche Förderung im Einzelfall passt, hängt vom geplanten Projekt ab; ein Fördermittelcheck schafft hier Klarheit.
Welche Arten von Projekten werden in Schleswig-Holstein gefördert?
Gefördert werden in Schleswig-Holstein vor allem Projekte, die Innovation, Digitalisierung, Ressourceneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dazu zählen beispielsweise:
Prozess- und Organisationsinnovationen: Tiefgreifende Veränderungen in Produktionsmethoden, Dienstleistungen, Software, Arbeitsabläufen oder Geschäftsprozessen.
Entwicklungsvorhaben: Neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, Skalierung neuer Techniken sowie Entwicklung von Prototypen und Pilotanlagen.
Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft: Projekte zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zum Recycling, zur Abfallverwertung oder zur Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Digitale Maßnahmen in kleinen Unternehmen: Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle sowie technische Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.
Die konkrete Förderfähigkeit hängt von den Zielen und Bedingungen des jeweiligen Programms ab. Eine individuelle Prüfung lohnt sich in jedem Fall.
Wie hoch sind die Fördersätze und Zuschüsse in Schleswig-Holstein?
Die Fördersätze in Schleswig-Holstein unterscheiden sich je nach Programm und Unternehmensgröße, liegen jedoch klar definiert in den bereitgestellten Informationen: Prozess- und Organisationsinnovationen (BIF Modul 1) sowie Entwicklungsvorhaben (BIF Modul 2) werden mit bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt. Digitale Maßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) fördern Beratungs- und Umsetzungskosten ebenfalls mit bis zu 40 %. Projekte zum Übergang in eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft ermöglichen höhere Zuschüsse von bis zu 70 %. Die tatsächliche Förderhöhe hängt immer vom jeweiligen Vorhaben und Programm ab.
Wie funktioniert die Antragstellung für Fördermittel?
Der Weg zur Förderung umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Prüfung, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist
- Auswahl des optimal passenden Förderprogramms
- Erstellung und Einreichung des Förderantrags
- Bewilligung der Mittel
- Umsetzung des Projekts und laufender Abruf der Fördermittel
- Nachweisführung während und nach Projektabschluss
GEWI begleitet Sie bei jedem dieser Schritte, damit Sie sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Partnerschaft & Kooperationen
















