UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Fördermittel für Unternehmen in NRW

Auch NRW erhält wie die meisten Bundesländer einen Teil der Fördermittel aus EU-Töpfen wie dem Europäischen Fonds EFRE. Diese Förderung wird in der Regel auf 7 Jahr festgelegt, Corona- und Haushalts-bedingt konnte die letzte Förderperiode erst in 2023 statt in 2021 starten.

In unserem Beitrag auf Handelsblatt Online geben wir einen Überblick über die Veränderungen der neuen Förderperiode, zeigen auf, warum es sich durchaus rentieren kann, NRW-Fördermittel zu beantragen und geben eine ausgewählte Übersicht über NRW-Förderprogramme.

Möchten Sie mehr wissen? Dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Ein Online-Gespräch mit der GEWI-GF Sonja Stockhausen können Sie direkt hier buchen.

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    26.04.2024 | Top-Thema
    Innovationsnetzwerke im Rheinischen Revier

    Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

    BEITRAG LESEN

    23.04.2024 | Top-Thema
    Innovationskonzepte für digitale Technologien

    Förderung von Kooperationsprojekten im Rahmenprogramm „Entwicklung Digitaler Technologien“

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE