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Investitionsbooster: So profitieren Unternehmen von der neuen Förderoffensive

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Der Investitionsbooster ist das zentrale wirtschaftspolitische Signal der Bundesregierung, um Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Investitionen zu stärken. Ab 2025 und insbesondere ab dem 1. Januar 2026 greifen Maßnahmen, die Innovationen fördern, Investitionsanreize setzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sichern sollen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer frühzeitig plant, kann erhebliche finanzielle Vorteile realisieren.

Kern des Pakets sind die erhöhte Forschungszulage, die neue 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale sowie die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese drei Stellschrauben verändern die Förderlandschaft deutlich – und eröffnen neue Chancen gerade für mittelständische Unternehmen, technologieorientierte Start-ups und das produzierende Gewerbe.

Doch die Umsetzung ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Schon die Entscheidung, ob ein Projekt 2025 oder 2026 starten sollte, kann mehrere hunderttausend Euro Unterschied machen. Gleichzeitig sind die formalen Grenzen eng gesteckt: Was als Projektbeginn gilt, wie Kosten zugeordnet werden und welche internen Abläufe im Controlling bindend sind, entscheidet über die Förderhöhe.

Der Investitionsbooster ist deshalb mehr als ein politisches Schlagwort – er ist eine strategische Herausforderung. Unternehmen müssen ihre Förderstrategie rechtzeitig anpassen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie prüfen, ob Sie bereit für den Investitionsbooster sind – und warum eine erfahrene Beratung den entscheidenden Unterschied machen kann.

Politische Zielsetzung des Investitionsboosters

Mit dem Investitionsbooster verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger und innovationsfreundlicher zu machen. Nach Jahren wirtschaftlicher Unsicherheit – von gestörten Lieferketten über hohe Energiepreise bis hin zu globalem Wettbewerbsdruck – soll das Paket neue Investitions- und Innovationsimpulse setzen.

Kern der Strategie ist es, Unternehmen nicht nur kurzfristig zu entlasten, sondern ihnen einen verlässlichen Rahmen für Zukunftsinvestitionen zu geben. Die Anhebung der Forschungszulage, die Einführung einer Gemeinkostenpauschale und steuerliche Anreize wie die degressive Abschreibung sollen Forschung, Digitalisierung und Transformation gleichzeitig fördern. Damit wird deutlich: Der Investitionsbooster ist als Investitionsmotor für die deutsche Wirtschaft angelegt, nicht als einmaliges Konjunkturprogramm. Weitere Informationen zu den politischen Hintergründen finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

Gleichzeitig markiert das Paket die Weiterentwicklung des Wachstumschancengesetzes 2024. Während dieses die ersten Verbesserungen für die Forschungszulage brachte, setzt der Investitionsbooster nun auf eine umfassendere Offensive: Forschung, Entwicklung und Investitionen werden stärker miteinander verzahnt. Für Unternehmen heißt das: Fördermittelstrategien sollten künftig nicht isoliert gedacht werden, sondern im Zusammenspiel verschiedener Programme. Einen Überblick dazu finden Sie in unseren Förderprogrammen.

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Kernmaßnahmen für Unternehmen im Überblick

Der Investitionsbooster ist kein einzelnes Instrument, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket. Ziel ist es, Unternehmen kurzfristig Investitionsspielräume zu verschaffen und langfristig die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Besonders relevant sind dabei fünf Kernmaßnahmen, die direkt auf Forschung, Innovation und Investitionen wirken. Sie reichen von höheren Fördersätzen über erleichterte Abschreibungen bis hin zu einer dauerhaften Senkung der Steuerlast. Im Folgenden stellen wir die zentralen Hebel für Unternehmen im Detail vor – und zeigen, welche strategischen Vorteile sich daraus ergeben.

Erhöhte Forschungszulage ab 2026

Eine der zentralen Maßnahmen des Investitionsboosters ist die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage. Ab dem 1. Januar 2026 steigt sie von bislang 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Unternehmensverbund. Damit können deutlich größere FuE-Vorhaben steuerlich berücksichtigt werden. Bei einem Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen von 35 % bedeutet dies eine maximale Forschungszulage von bis zu 4,2 Mio. € jährlich – bis zu 3 Mio. € sind es für größere Unternehmen.

Wichtig ist: Diese Regelung gilt ausschließlich für Projekte, die nach dem 01.01.2026 beginnen. Unternehmen müssen deshalb genau prüfen, wie sie laufende und geplante Vorhaben terminieren, um die Förderoptionen optimal ausschöpfen zu können.

Vorteil: Mehr Spielraum für umfangreiche Forschungsprogramme und eine deutliche Steigerung der maximal möglichen Fördersumme – vorausgesetzt, die strategische Planung des Projektstarts ist rechtzeitig abgestimmt.

Neue Gemeinkostenpauschale (20 %)

Ein echter Durchbruch für die Praxis ist die Einführung einer pauschalen Anerkennung von Gemeinkosten. Ab 2026 können Unternehmen zusätzlich zu ihren direkten Kosten für Personal, Fremdleistungen (Auftragsforschung) und Abschreibungen auf projektrelevante Wirtschaftsgüter  20 % Overhead geltend machen – ohne aufwändige Einzelnachweise.

Vorteil: Bürokratieabbau, höhere Förderbeträge und eine praxisnahe Lösung für indirekte Projektkosten.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (2025–2027)

Ein weiterer Kernbaustein des Investitionsboosters ist die Einführung einer degressiven Abschreibung (AfA) von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter. Sie gilt für Anschaffungen, die zwischen 2025 und 2027 erfolgen – etwa Maschinen, Produktionsanlagen oder IT-Infrastruktur.

Im Unterschied zur linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über mehrere Jahre verteilt werden, erlaubt die degressive AfA, im ersten Jahr einen größeren Anteil steuerlich geltend zu machen. Damit sinkt die Steuerlast unmittelbar nach der Investition, und die Liquidität des Unternehmens steigt.

Besonders für das kapitalintensive produzierende Gewerbe ist das attraktiv: Hohe Anfangsinvestitionen in neue Fertigungstechnologien lassen sich so schneller amortisieren. Auch in technologieintensiven Branchen – etwa bei der Anschaffung von Hochleistungsservern oder Spezialsoftware – ist die Maßnahme ein deutlicher Investitionsanreiz.

Vorteil: Stärkere Liquiditätsentlastung in den ersten Jahren, die Investitionsentscheidungen erleichtert und beschleunigt.

Besonderer Tipp: Bei Nutzung der degressiven Abschreibung auf Wirtschaftsgüter im Kontext eines innovativen Projekts profitieren Unternehmen doppelt: eine höhere Abschreibung erhöht zugleich die ansetzbaren Kosten bei der Forschungszulage und damit auch die Fördersumme.

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge (2025–2027)

Ein spezieller Hebel des Investitionsboosters betrifft die betriebliche Mobilität. Unternehmen, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 Elektrofahrzeuge anschaffen, können 75 % der Anschaffungskosten sofort im ersten Jahr abschreiben. Damit wird der Wechsel zur Elektromobilität steuerlich massiv begünstigt.

Hinzu kommt: Die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen steigt von 60.000 € auf 100.000 €. Dadurch werden erstmals auch höherwertige Modelle – etwa Transporter, SUVs oder Spezialfahrzeuge für den gewerblichen Einsatz – in die steuerlichen Vergünstigungen einbezogen.

Für Logistikunternehmen, Handwerksbetriebe oder Dienstleister mit größerem Fuhrpark ist diese Regelung ein wichtiger Schritt: Sie können ihre Fahrzeugflotten schneller auf emissionsfreie Antriebe umstellen und profitieren gleichzeitig von erheblichen Steuerersparnissen.

Vorteil: Starker Investitionsanreiz für E-Mobilität, der Kostennachteile gegenüber konventionellen Fahrzeugen reduziert.

Senkung der Unternehmenssteuern ab 2028

Neben den kurzfristigen Anreizen setzt der Investitionsbooster auch auf eine langfristige steuerliche Entlastung. Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften schrittweise von 15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt. Parallel dazu sinkt auch der Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften, bis er ebenfalls bei 25 % liegt.

Diese Reform ist vor allem im internationalen Vergleich relevant. Deutschland gilt seit Jahren als Hochsteuerland, was Investitionen und Standortentscheidungen belastet. Mit der Senkung der Unternehmenssteuern soll die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und das Investitionsklima nachhaltig verbessert werden.

Für mittelständische Betriebe wie auch für große Unternehmen bedeutet das: Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und wieder investiert werden, werden steuerlich deutlich günstiger gestellt. Damit entsteht ein zusätzlicher Spielraum für Wachstum, Innovation und Beschäftigung.

Vorteil: Nachhaltige Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen, die Investitionen langfristig attraktiver macht.

Diese fünf Maßnahmen machen deutlich: Der Investitionsbooster geht weit über eine reine Reform der Forschungszulage hinaus. Er schafft neue Liquiditätsspielräume, steuerliche Vorteile und Investitionsanreize, die sowohl kurzfristig (2025–2027) als auch langfristig (ab 2028) wirken. Für Unternehmen bedeutet das: Förder- und Investitionsstrategien sollten jetzt auf den Prüfstand gestellt werden.

Strategische Nutzung: Förderstrategien frühzeitig anpassen

Der Investitionsbooster eröffnet attraktive neue Spielräume – doch die Kunst liegt darin, diese auch richtig zu nutzen. Da der Investitionsbooster nur für Projekte mit Start ab dem 01.01.2026 gilt, lautet eine zentrale Frage: Wann soll ein Projekt starten?

Gerade diese Abwägung ist komplex, weil der Projektbeginn klar definiert ist. Voruntersuchungen, Machbarkeitsstudien oder Projektplanungen gelten nicht als Start – erst die tatsächliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit löst den Projektbeginn aus, diese Abgrenzung kann im Antrag selbst vorgenommen werden. Möglicherweise kann ein Projekt auch in Teilprojekte aufgegleist werden, so dass hierfür eigenständige Anträge gestellt werden können – vieles ist eine Frage der optimalen Strukturierung und Argumentation. Unternehmen haben hier einen gewissen Gestaltungsspielraum, der aber auch nicht „überstrapaziert“ werden darf: letztlich zeigt die Verwaltungspraxis klare Grenzen auf, die formal eingehalten werden müssen..

Hinzu kommt: Interne Prozesse und Controlling sind nicht beliebig anpassbar. Viele Firmen haben feste Abläufe, etwa die Dokumentation in Kostenstellen oder standardisierte Projektberichte. Werden diese nicht sauber mit den Anforderungen der Forschungszulage und des Investitionsboosters abgestimmt, können Chancen verloren gehen oder sogar Risiken entstehen.

Empfehlung: Unternehmen sollten ihre Förderstrategie frühzeitig überprüfen und anpassen – idealerweise mit externer Expertise. Ein erfahrener Fördermittelberater kennt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die praktischen Spielräume. Ebenso wichtig ist eine fundierte Innovationsberatung. Sie sorgt dafür, dass Projekte inhaltlich richtig aufgestellt, förderfähig konzipiert und strategisch im Unternehmenskontext verankert sind. So lässt sich sicherstellen, dass alle Vorteile des Investitionsboosters genutzt werden, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

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Checkliste: So machen Sie Ihr Unternehmen fit für den Investitionsbooster

Der Investitionsbooster bringt ab 2025/2026 zahlreiche neue Möglichkeiten – aber nur, wenn Unternehmen rechtzeitig die richtigen Weichen stellen. Mit dieser kompakten Checkliste können Sie prüfen, ob Ihre Organisation optimal vorbereitet ist. Jede Frage, die Sie nicht eindeutig mit „Ja“ beantworten können, weist auf Handlungsbedarf hin – und zeigt, wo gezielte Unterstützung sinnvoll sein kann.

1. Projektstart & Terminierung

Die Höhe der Förderung hängt stark vom Zeitpunkt des Projektbeginns ab.

Haben wir alle relevanten FuE- und Investitionsprojekte bis 2027 klar terminiert?

Ist definiert, ab wann ein Projekt formal beginnt und welche Kosten ab dann forderfähig sind?

Prüfen wir gezielt, ob eine Verschiebung oder Aufteilung von Projekten steuerliche Vorteile bringt?

2. Kostenstruktur & Förderfähigkeit

Nur eine saubere Kostenbasis ermöglicht maximale Förderung.

Sind Personalkosten und Aufträge an Externe eindeutig den Projekten zugeordnet und förderkonform dokumentiert?

Werden projektrelevante Wirtschaftsgüter korrekt erfasst und die neuen Abschreibungsregeln
optimal genutzt?

3. Dokumentation & Controlling

Prüfsichere Unterlagen sind der Schlüssel zur Rechtssicherheit.

Gibt es Prozesse, um Projektaufwände fortlaufend prüfbar zu dokumentieren?

Stimmen interne Kostenstellenberichte mit den Anforderungen des Forschungszulagengesetzes überein?

4. Strategische Förderplanung

Der Investitionsbooster entfaltet seinen Wert nur im Zusammenspiel der    Maßnahmen.

Nutzen wir die Kombination von Forschungszulage, Gemeinkostenpauschale und AfA gezielt?

Sind Investitionsentscheidungen (z. B. Maschinen, IT, E-Fahrzeuge) auf die steuerlichen Spielräume abgestimmt?

Haben wir die nötige Expertise, um Chancen voll auszuschöpfen und Risiken zu vermeiden?

Die Checkliste zeigt:

Entscheidend ist nicht die Einzelmaßnahme, sondern die richtige Gesamtstrategie.

GEWI unterstützt Sie dabei, Projekte optimal zu strukturieren, Kosten korrekt darzustellen und Förderprogramme strategisch zu kombinieren, damit der Investitionsbooster in Ihrem Unternehmen seine volle Wirkung entfaltet.

Fazit: Investitionsbooster als Investitionsmotor

Der Investitionsbooster ist ein strategischer Hebel, um den Standort Deutschland langfristig zu stärken und Unternehmen für die Herausforderungen der Transformation zu rüsten. Mit seinen Maßnahmen setzt die Bundesregierung klare Signale: Forschung, Innovation und Investitionen sollen nicht gebremst, sondern beschleunigt werden.

Dabei ist entscheidend, den Booster nicht als kurzfristiges Programm zu betrachten. Die Mischung aus kurzfristigen Liquiditätsentlastungen (AfA / Sonderabschreibungen), mittelfristigen Verbesserungen (Erhöhung der Forschungszulage und neue  Gemeinkostenpauschale) und langfristigen Steuerentlastungen (Körperschaftsteuer-Senkung) kann – richtig genutzt – nachhaltige Wachstumsimpulse auslösen. Unternehmen, die heute planen, können ab 2026 über Jahre hinweg von den Spielräumen profitieren.

Die Empfehlung liegt auf der Hand: Jetzt handeln. Projekte und Investitionen müssen rechtzeitig vorbereitet, Kostenstrukturen geprüft und Strategien angepasst werden. Nur so lassen sich die Vorteile des Investitionsboosters vollständig nutzen und aus politischer Förderpolitik ein echter Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen machen.

GEWI-Strategiegespräch für Fördermittelplanung ab 2026

Nutzen Sie den Investitionsbooster, um Ihre Investitionen und Innovationen zukunftssicher zu finanzieren. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir bei GEWI eine Förderstrategie, die rechtssicher ist, alle Spielräume ausschöpft und Ihre Projekte optimal positioniert.

Im persönlichen Strategiegespräch prüfen wir Ihre Vorhaben, analysieren die beste Terminierung von Projektstarts und zeigen, wie sich Förderprogramme clever kombinieren lassen – von der Forschungszulage über Investitionsprämien bis hin zu EU-Mitteln. So stellen wir sicher, dass Sie ab 2026 zu den Gewinnern des Investitionsboosters gehören.

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