Angesichts gesellschaftlicher Veränderungen, wachsender geopolitischer Unsicherheiten sowie technologischer Entwicklungen müssen Sicherheitslösungen kontinuierlich angepasst und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Genau hier setzt das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ an. Mit der neuen Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ sollen deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt dabei unterstützt werden, sich stärker an der europäischen Sicherheitsforschung zu beteiligen.
EU-Sicherheitsforschung: Zielsetzung der Förderung
Das übergeordnete Ziel der Richtlinie ist es, die deutsche Beteiligung in der europäischen Sicherheitsforschung messbar zu steigern und deutsche Antragsteller erfolgreicher in europäische Programme einzubinden.
Die Förderrichtlinie adressiert dabei insbesondere das Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa. Erwartet wird, dass die geförderten Projekte in konkreten EU-Anträgen münden.
Gefördert werden alle Aktivitäten, die notwendig sind, um einen erfolgreichen Antrag für Cluster 3 bei Horizont Europa vorzubereiten und einzureichen. Dazu gehören:
- Entwicklung einer Projektidee: Von der ersten inhaltlichen Ausrichtung bis hin zur detaillierten Konzeption.
- Aufbau eines Kernkonsortiums: Frühzeitige Identifizierung und Einbindung geeigneter Partner, insbesondere auf europäischer Ebene.
- Netzwerkbildung: Knüpfung themenspezifischer Kontakte mit potenziellen Praxispartnern.
- Professionelle Unterstützung: Beratung durch erfahrene Dienstleister oder Akteure aus der Sicherheitsforschung wird ausdrücklich begrüßt, um Antragstellung und Managementprozesse erfolgreich zu gestalten.
Die Richtlinie unterscheidet zwei zentrale Förderansätze:
1. Übernahme der Koordination eines EU-Antrags
Unternehmen und Einrichtungen, die bereits Erfahrung in europäischen Forschungsprojekten gesammelt haben, können gefördert werden, wenn sie künftig die Koordination eines Konsortiums übernehmen möchten.
2. Beteiligung als Partner an EU-Verbundprojekten
Für Akteure, die bislang wenig oder keine Erfahrung mit europäischen Forschungsprojekten haben, besteht die Möglichkeit, als Partner in ein Konsortium einzutreten. So können auch kleinere Unternehmen oder neue Akteure erste Schritte in der europäischen Forschungslandschaft gehen.
Für deutsche Unternehmen eröffnet die Förderrichtlinie gleich mehrere Chancen:
- Stärkung der Innovationskraft durch Zugang zu europäischem Know-how und Partnern.
- Finanzielle Unterstützung bei der komplexen Antragserstellung, die oftmals hohe personelle und organisatorische Ressourcen bindet.
- Langfristige Vernetzung mit europäischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Praxispartnern.
- Wettbewerbsvorteile durch die Entwicklung von Sicherheitslösungen, die nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene zukunftsweisend sind.
Antragsteller:
Unternehmen der Sicherheitswirtschaft und -industrie, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung, Kommunen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen
Förderquote:
Unternehmen im Rahmen der De-minimis-Beihilfe bis zu 300 000 Euro
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden, Kommunen, Verbände und Organisationen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag)
Stichtag 2026 ist der 24. Oktober 2025;
Stichtag 2027 ist der 13. Mai 2026
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