Geld Gesetz E1748948067145 | Ausbau der Forschungszulage ab 2026

Jetzt auf Social Media teilen:

Inhaltsangabe
Geld Gesetz E1748948067145 | Ausbau der Forschungszulage ab 2026

Ausbau der Forschungszulage ab 2026

Inhaltsangabe

Die steuerliche Forschungszulage ist das zentrale Förderinstrument für Forschung und Entwicklung in Deutschland – branchenoffen, rückwirkend beantragbar und mit attraktiven Fördersätzen.

Erweiterungen der steuerlichen Forschungszulage:

Jetzt kommt frischer Wind ins Gesetz: Seit dem 01.01.2026 können erstmals pauschalierte Gemeinkosten in Höhe von 20 % der zulagefähigen Kosten angesetzt werden. Das bedeutet weniger Aufwand, höhere Fördersumme – und vor allem mehr Spielraum für echte Innovation. Gleichzeitig steigt die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Mio.  Euro jährlich. Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich damit eine maximale Förderhöhe von bis zu 4,2 Mio. Euro jährlich bei einem Fördersatz von 35 %.

Zudem können laufende und bereits abgeschlossene FuE-Projekte weiterhin bis zu vier Jahre rückwirkend gefördert werden. Das betrifft Projektkosten aus dem Zeitraum 2022 bis 2026.

Diese Erweiterungen der steuerlichen Forschungszulage wurden bereits im Juli im Rahmen eines wirtschaftspolitischen Maßnahmenpakets angekündigt und treten ab dem 01.01.2026 in Kraft. Ein starkes Signal für alle, die Zukunft gestalten wollen.

Kurz & knapp – das ändert sich in 2026:

Warum diese Änderungen für Unternehmen wichtig sind

  • Mehr finanzielle Planungssicherheit für langfristige FuE-Projekte
  • Stärkere Förderung von Innovation gerade für KMU
  • Bürokratieabbau durch pauschale Gemeinkosten-Anrechnung

Doch es bleiben Fragen offen: Welches Programm ist für mein Projekt am besten? Zuschuss aus der klassischen Projektförderung etwa ZIM, BMBF-Ausschreibungen, KMU-innovativ? Oder doch die steuerliche Forschungszulage?

Genau hier setzen wir bei GEWI an: Unsere Beratung bringt Transparenz in den Förderdschungel und identifiziert das optimale Förderinstrument für Ihre konkreten Vorhaben – verlässlich, individuell und strategisch durchdacht.

Wenn Sie Ihre F&E-Vorhaben gezielt vorbereiten möchten: Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kompetent und praxisnah rund um die Forschungszulage und zeigen, wie Sie Ihre Innovationsprojekte optimal fördern lassen.

Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

9 + 3 = ?
Neu laden

Bitte geben Sie die im CAPTCHA angezeigten Zeichen ein, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio., mehr Spielraum für Innovationen...
2. Förderwettbewerb für innovative Dekarbonisierungsprojekte ist gestartet...
Im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms...
Attraktive Perspektiven für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze...