Die Europäische Union hat auf aktuelle Entwicklungen zur Verteidigung reagiert und umfassende neue Regularien verabschiedet. Hintergrund dafür ist die Verschärfung der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa. Mit dem Förderwettbewerb „Defence.Tech.NRW“ nutzt das Land Nordrhein-Westfalen diese neuen regulatorischen Spielräume und stellt gemeinsam mit der EU insgesamt 25 Millionen Euro für innovative Verteidigungstechnologien bereit.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusammen mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmenspartnern HighTech-Lösungen entwickeln. Im Fokus stehen militärische sowie zivile Verteidigungstechnologien, die zur Verteidigungsfähigkeit und Resilienz Deutschlands und Europas beitragen und gleichzeitig wirtschaftliche Wertschöpfung in NRW ermöglichen. Die Förderung umfasst auch Dual-Use-Lösungen – dies sind Anwendungen, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können.
Der Förderwettbewerb fokussiert die Entwicklung, Validierung, den Technologietransfer und die Skalierung innovativer Technologien. Ebenso sind Investitionen in Forschungs‑, Erprobungs‑ und Entwicklungsinfrastrukturen förderfähig.
Schlüsseltechnologien von Defence.Tech mit Wachstumspotenzial
Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW und richtet sich an Projekte im STEP-Sektor („Strategic Technologies for Europe Platform“). Unterstützt werden insbesondere Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Autonome Systeme zu Land, in der Luft, auf See und unter Wasser
- Hyperschall- und Weltraumtechnologien
- Laser- und elektromagnetische Systeme
- Drohnen- und Flugabwehrtechnologien
- Cybersicherheit und Schutz vernetzter IT-Systeme
- Sicherheit kritischer Infrastrukturen
- Innovative Technologien für den Zivilschutz
Auch die Weiterentwicklung einzelner Komponenten oder technologischer Teilbereiche ist förderfähig, sofern die Relevanz für zivile oder militärische Verteidigung klar erkennbar ist.
Ziel des Förderwettbewerbs „Defence.Tech.NRW“ ist es, technologische Schlüsselkompetenzen auszubauen, kritische Abhängigkeiten zu reduzieren und Lücken in europäischen Wertschöpfungsnetzwerken zu schließen.
Eingereichte Projekte müssen den Anforderungen der STEP-Verordnung entsprechen. Gefordert sind innovative, wegweisende Ansätze mit erheblichem wirtschaftlichem Potenzial für den europäischen Binnenmarkt. Alternativ können Vorhaben gefördert werden, die strategische Abhängigkeiten reduzieren oder kritische Lücken in europäischen Wertschöpfungsketten schließen.
Antragssteller
Kleine und mittlere Unternehmen in Kooperation mit Hochschulen Forschungseinrichtungen.
Förderquote
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist
30.04.2026
Die bereitstehenden 25 Millionen Euro bieten erhebliches Potenzial für technologieorientierte Unternehmen mit ambitionierten Entwicklungsprojekten. Entscheidend ist eine fundierte Bewertung der Förderfähigkeit sowie eine strategisch ausgerichtete Antragstellung.
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