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02103 / 789 06-0

Erforschung von Pathomechanismen

Es gibt immer noch zahlreiche Krankheiten, bei denen bisher nur die Symptome behandelt werden können, eine Heilung aber noch nicht möglich ist. Dies liegt häufig daran, dass nicht ausreichend bekannt ist, wie die Mechanismen dieser Krankheiten auf den Körper wirken.

Förderfähig sind interdisziplinäre Verbünde zu zwei Themenfeldern: „Krankheitsübergreifende Pathomechanismen“ und „Unbekannte Pathomechanismen einzelner Erkrankungen mit hoher Krankheitslast“.

Gefördert werden alle Schritte der präklinischen und klinischen Forschung, die nötig sind, um krankheitsübergreifende bzw. krankheitsspezifische Pathomechanismen von Erkrankungen zu identifizieren und Ansatzpunkte für ihre Nutzung in der Prävention, Diagnostik und Therapie zu generieren.

Folgende Projektthemen sind bspw. von der Förderung ausgeschlossen: Forschung zu seltenen Erkrankungen, Forschung, die ausschließlich auf einer Modellierung von komplexen Daten basiert, und konfirmatorische präklinische Studien.

Antragsteller: Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen

Förderquote: Hochschulen und Forschungseinrichtungen 100 %, Unternehmen 50 %

Einreichungsfrist: 29.01.2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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