UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderung digitaler, interaktiver Spiele

Förderfähig ist die Entwicklung von digitalen, interaktiven Spielen. Damit sind insgesamt interaktive, elektronischen Werke gemeint, die auf einer Spielidee beruhen, auf Eingaben des Nutzers reagieren sowie Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken dienen. Gefördert werden nur Entwicklungen, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind.

Projekte können entweder im Bereich der Prototypenentwicklung oder der Produktion eines Spiels angesiedelt werden. In Einzelfällen kann auch die Weiterentwicklung eines bereits existierenden Prototyps gefördert werden. Auch Portierungen von existierenden Spielen auf neue Plattformen oder Erweiterungen für bestehende Spiele können einen Zuschuss erhalten.

Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung der Mindestkriterien des sogenannten Kulturtests. Ein Spiel kann dann gefördert werden, wenn es wenigstens drei der aufgeführten Kriterien bestätigen kann.

Antragsteller: Unternehmen

Förderquote: zwischen 25 und 50 %

Einreichungsfrist: keine, Anträge können bis Ende 2021 jederzeit gestellt werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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