Zuschuss für Wagniskapital
Anreize für Privatinvestoren zur Beteiligung an Unternehmen
Wer neu ausgegebene Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben will, kann hierfür einen Zuschuss erhalten. Dies erfolgt als Erwerbszuschuss und einen als pauschale Kompensation auf die für den Veräußerungsgewinn zu entrichtenden Steuern (Exitzuschuss). Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, durch privates Wagniskapital die Finanzierungsbedingungen dieser Unternehmen zu verbessern.
Antragsteller: Existenzgründer, Unternehmen, Privatpersonen
Förderquote: Erwerbszuschuss: 20 %; Exitzuschuss: 25 % des Gewinns aus der Veräußerung
Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.