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Zuschüsse für Wirtschaftsnetzwerke und -cluster

Sachsen: Durch den Auf- und Ausbau strategischer Kooperationen soll die Leistungsfähigkeit gesteigert werden.

Die Markt- und Innovationspotenziale sächsischer KMU sollen dadurch gestärkt werden, dass die Kosten des Netzwerkmanagements bezuschusst werden. Zu fördernde Netzwerke müssen hauptsächlich von sächsischen KMU gebildet werden, es können sich jedoch auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologie-, Gründer- und Innovationszentren, Kammern und Verbände beteiligen. Ein Ziel dieser Netzwerke sollte ein verbesserter Wissenstransfer über Branchen und Technologiefelder hinweg sein. Erforderlich für eine Bewerbung ist ein strategischer Plan zur Erreichung konkreter Netzwerkziele, durch die u. a. auch das Entwicklungspotenzial der Unternehmen gestärkt werden soll.

Der Zuschuss bezieht sich auf die überbetrieblichen Aspekte der Netzwerkgründung bzw. des Netzwerkbetriebs. Die beim Netzwerkträger anfallenden Personal- und Sachkosten bilden die förderfähigen Kosten. Allerdings ist die Förderung auf 3 Jahre beschränkt.

Antragsteller: Netzwerkträger

Förderquote: bis zu 75 %

Einreichungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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