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Zuschüsse für neue Werkstoffe

Im Freistaat Bayern erhalten Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Verbundvorhaben Zuschüsse für die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von modernen Werkstoffen und neuen Verfahrenstechnologien. Gefördert werden insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Werkstoffe für die Energietechnik, insbesondere für die Speichertechnologie sowie für Energie einsparende Anwendungen
  • Leichtbauwerkstoffe
  • Verbundwerkstoffe und Werkstoffverbunde
  • Substitution ressourcenbeschränkter Materialien und Verfahren zur Wiederverwertung
  • Modellierung und Simulation von Material- und Werkstoffeigenschaften sowie Verarbeitungsprozessen
  • funktionalisierte Oberflächen und Funktionswerkstoffe
  • innovative werkstoffbezogene Prozess- und Verfahrenstechnologien zur Erzeugung chemischer Grundstoffe, zur Herstellung, Verarbeitung und Funktionalisierung von Werkstoffen sowie zur Herstellung von Halbzeugen, Komponenten und Bauteilen

In den Vorhaben sollen Unternehmen, möglichst mehrere entlang der Wertschöpfungskette, untereinander oder mit Forschungseinrichtungen kooperieren. Voraussetzungen für eine Förderung sind Sitz oder Niederlassung aller Projektpartner sowie die Durchführung wesentlicher Teile des Vorhabens im Freistaat Bayern.

Antragsteller: Bayrische Unternehmen und bayrische Forschungseinrichtungen

 

Förderquote: Unternehmen max. 50 %, Forschungseinrichtungen auch höhere Förderquoten, Gesamtförderquote max. 50 %

 

Einreichungsfrist: Gültigkeit der Richtlinie bis 31.12.2018

 

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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