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02103 / 789 06-0

Zuschüsse für innovative Umweltprojekte für Mittelständler sowie Start-Ups

Das Programm legt den Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Umweltwirtschaft, die besonders unter den Folgen der Corona-Krise zu leiden haben. Den Schwerpunkt stellt die Förderung neu gegründeter Unternehmen dar.

Gefördert werden können FuE-Projekte, die mindestens einem der acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft zu zuordnen sind:

  • Umweltfreundliche(r) Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Das Förderprogram ist in zwei Programmteile unterteilt:

Programmteil 1: Forschung, Entwicklung und Innovation

Förderfähig sind Projekte, die technische Prozess-, Organisations-Innovationen, Innovationsnetzwerke oder Innovationsmittler fokussieren.
Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich.

Antragsteller:
Unternehmen (nur KMU gem. EU-Definition)
eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nur im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Akteure im nichtwirtschaftlichen Bereich 100 %

Fördersumme: mind. 50.000 € (Bagatellgrenze), max. 1.000.000 €

Projektlaufzeit: Projekte müssen bis zum 31.03.2022 abgeschlossen sein

Verfahren: zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist:
Skizze am 26.11.2020, 16:30h (Ausschlussfrist), Antrag am 31.01.2021

Programmteil 2: Maßnahmen im Bereich „grüne Gründungen“

Dieser Programmteil dient der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen in den Teilmärkten der Umweltwirtschaft („grüne Gründungen“).

Förderfähig sind:
– Prototypenentwicklungen (2 Phasen: „erstmaliger Bau“ sowie „erster Test und Verfeinerung“)
– Markterschließungsmaßnahmen (Messen, Verkaufsveranstaltungen, Pitches)
Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich.

Antragsteller: Unternehmen,
– die nicht-börsennotiert sind,
– die Kleinstunternehmen gemäß EU-Definition2 sind (max. 9 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. €),
– deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt,
– die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und
– die nicht durch Zusammenschluss gegründet worden sind

Förderquote:
a) bis zu 60 % bei Verbund- bzw. 45 % bei Einzelvorhaben
b) 50 %

Fördersumme:
a) mind. 2.000 € (Bagatellgrenze), max. 30.000 € (über beide Phasen)
b) mind. 1.000 €, max. 5.000 €

Projektlaufzeit: Projekte müssen bis zum 31.03.2022 abgeschlossen sein

Verfahren: einstufiges Antragsverfahren

Einreichungsfrist: 31.12.2020

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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