Zuschüsse für Filme und Serien
Mit der Förderrichtlinie „German Motion Picture Fund“ können Produzenten oder Koproduzenten von programmfüllenden Filmen oder Serien Zuschüsse beantragen. Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a.:
- Aktive Beteiligung der Antragsteller an der Herstellung
- Mindestens 20 %iger Eigenanteil der Antragsteller und internationalen Koproduktionspartner
- Wohn-, Geschäftssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung des Antragstellers in Deutschland
- Kein Beginn der Dreh- oder Animationsarbeiten
- Nachweis der Finanzierung der Herstellungskosten zu 75 %
Antragsteller: Film- und Serienproduzenten
Förderquote: max. 20 %
Einreichungsfrist: ständig bis 31.12.2018
Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.