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02103 / 789 06-0

Zuschüsse für Digitalisierung

Das neue Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ soll mit gezielten Zuschüssen einen Anreiz für Investitionen im Bereich der Digitalisierung setzen. Das Programm unterscheidet zwei Module, die unabhängig voneinander, aber auch kumulativ, genutzt werden können:

Modul 1 – Investitionen in digitale Technologien

Gefördert werden Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (i.d.R. Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Dies umfasst insbesondere Investitionen in Hard- und Software zur Förderung der internen und externen Vernetzung von Unternehmen unter Beachtung verschiedener Aspekte wie bspw. Cloud-Anwendungen, datengetriebene Geschäftsmodelle, IT-Sicherheit.

Modul 2 – Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen im Umgang mit digitalen Technologien, z.B. Weiterbildung zur digitalen Transformation, zur betrieblichen digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in digitalen Basiskompetenzen, in IT-Sicherheit und in agilem Arbeiten.

Nicht förderfähig sind u.a.: Standardsoftware und -hardware, Ersatz- oder Routineinvestitionen (z.B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl), Beschaffung einer erstmaligen IKT-Ausstattung, Leistungen von verbundenen Unternehmen und Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Digitalisierungsplan, der u.a. den Status quo im Unternehmen und die mit dem Projekt verfolgten Ziele und zu erwartenden Effekte beschreibt.

Die Förderung kann auch im Rahmen einer Wertschöpfungskette bzw. eines Wertschöpfungsnetzwerks mehrerer Unternehmen gestellt werden. Jeder Antragsteller innerhalb des Netzwerks stellt hierbei einen eigenen Antrag.

Die Förderung erfolgt im De-minimis-Verfahren. Der Gesamtbetrag aller für ein Unternehmen gewährten De-miniminis-Förderungen darf i.d.R.
200.000 € innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht überschreiten.

Antragsteller: Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeiter (inkl. verbundener Unternehmen) mit Betriebsstätten in Deutschland

Förderhöhe: Der Zuschuss ist abhängig von der Größe des Unternehmens und verschiedener inhaltlicher Faktoren und beträgt 30-70 %. Für Anträge bis zum 30.06.2021 gilt zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Bonus von 10 % auf die Förderquote.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt
– 17.000 € in Modul 1 und
– 3.000 € in Modul 2.
Die maximale Fördersumme für ein Einzelunternehmen beträgt 50.000 € und in Wertschöpfungsnetzwerken 100.000 € pro Antragsteller.

Verfahren: Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, feste Einreichungsfristen gibt es nicht.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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