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Zusammenarbeit mit Japan im Bereich der Materialforschung

EU: Förderung transnationaler FuE-Vorhaben zwischen Europa und Japan im Bereich der funktionellen porösen Materialien

Die European Interest Group (EIG) CONCERT-Japan hat sich zum Ziel gesetzt, die Forschungskooperation von europäischen Ländern mit Japan zu intensivieren. Mit dem aktuellen Förderauf können multilaterale Verbundvorhaben mit japanischer Beteiligung aus dem Bereich der funktionellen porösen Materialien u. a. zu den folgenden Themengebieten gefördert werden:

  • Entwicklung von hochentwickelten Trennmembranen zur wirtschaftlichen Reinigung von kontaminiertem Wasser und Luft,
  • Entwicklung von funktionellen kristallinen porösen Materialien für die industrielle Anwendung als Sorptionsmaterialien und Katalysatoren,
  • Entwicklung von ultraleichten und hochfesten Materialien mit deutlich verbesserten aseismischen-seismischen Isolationseigenschaften durch kontrollierte Poreneinstellung,
  • Entwicklung von Materialien zur Energieumwandlung (z. B. in Solarzellen),
  • Entwicklung von Konversionsmaterialien für wiederaufladbare Batteriezellen,
  • Entwicklung von Materialien für die Molekülerkennung

Die folgenden Länder sind teilnahmeberechtigt: Deutschland, Japan, Bulgarien, Frankreich, Litauen, Polen, Spanien, Tschechische Republik, Türkei. Die Förderung der deutschen Partner erfolgt aus nationalen Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus den o. g. teilnahmeberechtigten Ländern. Das Konsortium muss sich aus mindestens einem japanischen Projektpartner und mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern aus mindestens zwei weiteren teilnahmeberechtigten Ländern zusammensetzen.

Förderquote: Deutsche Unternehmen bis zu 50 %, deutsche Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 11. Juni 2018

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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