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Zukunft der Arbeit

FuE-Zuschüsse zum digitalen Wandel der Arbeitswelt im Bereich der Arbeitsgestaltung und –organisation

Das BMBF fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, mit denen neue Werkzeuge und Modelle der Arbeitsgestaltung und -organisation in und mit KMU entwickelt werden. Die Ergebnisse müssen auch ein Verwertungspotenzial in anderen Unternehmen als den Projektteilnehmern erwarten lassen. Die Projektergebnisse sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im betrieblichen Alltag zu verbessern, Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu generieren und einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu leisten.

Beispielhafte Inhalte sind soziale Innovationen durch neue Arbeitsprozesse, Arbeiten im Datennetz, Mensch-Maschine-Interaktion für das neue digitale Miteinander oder Potenziale der Flexibilisierung für Beschäftigte und Unternehmen. Obligatorische Aufgaben in allen Projekten sind die Einbeziehung von Forschung, Monitoring und Analyse der Auswirkungen sowie Transfer der Ergebnisse durch einen wissenschaftlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Diskurs.

Gefördert werden unternehmensgetriebene Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft, bei denen die Einbeziehung von KMU obligatorisch ist.

Antragsteller: KMU sowie mittelständische Unternehmen mit max. 1.000 Mitarbeitern und 100 Mio. € Jahresumsatz, Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %

Einreichungsfrist: 1. September 2017

Als langjähriger Subventionsberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir stellen eine umfassende Fördermittelberatung für Bund, Land und EU zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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