UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Züchtung leistungsfähiger Eiweißpflanzen

Der Anbau von heimischen Eiweißpflanzen (Leguminosen) ist in Deutschland rückläufig. Ziel des Programms ist es, den Leguminosenanbau in Deutschland zu fördern und die Anbauflächen wieder auszudehnen, um die Leistungen von Leguminosen für Ökosysteme, Tierfütterung und Humanernährung nutzbar zu machen.

Gefördert werden Vorhaben aus Forschung, Entwicklung und Innovation (FuE), in denen Pflanzenzüchtungen entwickelt werden, die die pflanzliche Produktivität in folgenden Bereichen sichern oder verbessern:

  • Erschließung genetischer Ressourcen mit verbessertem Ertragspotential
  • Steigerung Ertrag, Ertragsstabilität (Verbesserung der Resistenz gegen Schadfaktoren)
  • Verbesserung der Qualität
  • Verbesserung artspezifischer Merkmale
  • Mischkultureignung
  • Entwicklung/Verbesserung von Winterformen (Winterhärte/Frosttoleranz)

Die Vorhaben dürfen eine maximale Projektlaufzeit von 3 Jahren aufweisen, der Maßnahmen­beginn ist ab Herbst 2021 geplant.

In allen Vorhaben ist im Anbau ausschließlich GVO-freies genetisches Material zu verwenden.

Antragsteller: natürliche oder juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland (ausschließlich KMU).

Einzel- und Verbundvorhaben (bei Verbundvorhaben ist eine wissenschaft­liche Betreuung durch Hochschulen oder Forschungseinrichtungen notwendig).

Förderquote: Die Höhe der Zuwendung für den Praxispartner wird im Einzelfall festgesetzt. Die Förderquote von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beträgt 100%.

Projektlaufzeit:        maximal 3 Jahre

Verfahren:                zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist:    Einreichungsfrist für die Skizze ist der 01.12.2020  

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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