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02103 / 789 06-0

ZIM: Kooperation mit Kanada

Das Programm ZIM des Bundeswirtschaftsministeriums fördert mit dem kanadischen nationalen Forschungsrat (NRC) auch internationale Kooperationen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). In der aktuellen Ausschreibungsrunde können Zuschüsse für gemeinsame deutsch-kanadische Projekte beantragt werden. Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung innovativer, marktreifer Lösungen für Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen gefördert, die über ein deutliches Marktpotenzial in Deutschland und Kanada verfügen. 

Voraussetzung ist die Teilnahme von mindestens einem KMU jeweils in Deutschland und in Kanada. Darüber hinaus ist die Beteiligung weiterer Unternehmen oder Forschungseinrichtungen erwünscht.

Antragsteller:

– Deutschland:

  • KMU,
  • Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern und
  • Unternehmen mit bis zu 999 Mitarbeitern nur in Kooperation mit KMU gemäß EU-Richtlinie (< 250 Mitarbeiter)
  • Forschungseinrichtungen nur in Kooperation (s.o.)

– Kanada: Unternehmen, die bei NRC-IRAP registriert sind

Förderquote: Die Fördersätze hängen von Unternehmensgröße, -alter und -standort ab, sie liegen bei 25 % – 60 %. Forschungseinrichtungen werden mit 100 % bezuschusst.

Projektvolumen: bis 450.000 € je Unternehmenspartner, bis 220.000 € je Forschungseinrichtung, bis 2,3 Mio. € je Gesamtprojekt (Summe aller Partner)

Einreichungsfrist: 30.6.2020 für gemeinsames Internationales Antragsformular, vorab müssen ggf. weitere Unterlagen in Kanada oder Deutschland eingereicht werden.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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