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WIR – Wandel durch Innovation in der Region

Themenoffene Förderung regionaler Innovationsbündnisse in Ostdeutschland

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Programm „WIR“ regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfelds entwickeln und umsetzen. Ziel ist die Bereitstellung sich langfristig selbsttragender Strukturen in Regionen, die vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich einer Veränderung der Branchen-, Infra- und Unternehmensstruktur stehen. Hierbei sollen Themenfelder gewählt werden, in denen die Region bereits über wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Kompetenzen verfügt und die ein hohes Innovationspotenzial aufweisen.

Die Förderung zielt vorrangig auf Regionen in Ostdeutschland, die noch nicht zu den nationalen Innovationszentren auf ihrem Themenfeld gehören und über ungenutzte Innovationspotenziale verfügen. Regionen sind dabei als funktionale Einheiten zu verstehen, die sich nicht durch administrative Grenzen (z. B. der Länder), sondern durch inhaltliche Verbindungen zwischen den Akteuren und eine kritische Masse an Akteuren auszeichnen.

Die Förderung gliedert sich in eine „Konzeptphase“ und eine „Umsetzungsphase“:

1) Konzeptphase: Erarbeitung eines Innovationskonzepts im spezifischen Themenfeld; die folgenden Aktivitäten sind förderfähig:

  • Entwicklung einer Strategie zur Weiterentwicklung des Innovationsfelds des Bündnisses
  • Erwerb oder Erarbeitung von unternehmensübergreifenden Potenzial- und Marktstudien
  • Veranstaltungen mit dem Ziel einer Ergänzung der Partnerstruktur des Bündnisses
  • Entwicklung eines für das Bündnis geeigneten Organisations- und Managementmodells
  • Erarbeitung von Prozessen des Innovationsmanagements
  • Nutzung von Management- und Innovationsdienstleistungen (Coaching)

2) Umsetzungsphase: Umsetzung des unter 1) erarbeiteten Konzepts sowie kontinuierliche Weiterentwicklung der Strategie der Bündnisse; die folgenden Aktivitäten sind förderfähig:

  • Weiterentwicklung der Strategie und Gewinnung weiterer Partner
  • Aufbau und Unterhaltung eines Innovationsmanagements des Bündnisses
  • Forschung und Entwicklung in ingenieur- und naturwissenschaftlichen, aber auch in sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Themenfeldern im Innovationsfeld des Bündnisses
  • Beschaffung von Instrumenten und Ausrüstungen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Qualifizierungsmaßnahmen des Bündnisses notwendig sind
  • Nachwuchsförderungs- und Qualifizierungsaktivitäten
  • Gewinnung von Fach- und Führungskräften einschließlich Personalaustausch zwischen Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen,
  • Nutzung von Innovationsdienstleistungen
  • Nationales und internationales Kompetenzmarketing sowie professionelle Öffentlichkeitsarbeit für das Bündnis

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und sonstige Einrichtungen in der Region. Die Antragsteller müssen Sitz oder Betriebsstätte in Ostdeutschland haben.

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 31. Oktober 2017

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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