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02103 / 789 06-0

Wettbewerbsaufruf NRW – Klimafreundliche Nutzung von Geothermie

Die Nutzung der Geothermie unterhalb von 400 Metern (Tiefengeothermie) birgt ein enormes Potenzial, um die Wärmeversorgung in Zukunft klimafreundlich zu gestalten. Ziel dieses Wettbewerbes ist es daher, die direkte Nutzung von Wärme aus der Tiefengeothermie in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern und den Einstieg in eine regenerative Wärmeversorgung mit der benötigten Infrastruktur, sowie eine kosteneffiziente Umsetzung vor Ort, zu ermöglichen. Es sind ausschließlich Verbundvorhaben förderfähig.

Antragsteller:
Kreise/kreisfreie Städte (Kommunen) in NRW
Zusammenschlüsse von Kommunen (kommunales Cluster) in NRW in Verbindung mit Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen mit Sitz in NRW

Förderquote: bis zu 70 %; mit Forschungseinrichtungen bis 90 %

Fördersumme: maximal 500.000 €

Projektlaufzeit: Spätestens am 15.05.2021 Bekanntgabe der erfolgreichen Bewerbungen. Prüffähige Antragsunterlagen müssen innerhalb von 12 Wochen nach der schriftlichen Aufforderung zur Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.

Verfahren: zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist: für Skizze am 28.02.2021 (Ausschlussfrist)

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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