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Wettbewerb im ländlichen Raum – LEADER-Regionen

LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER).

Die Ziele des Programms sind:

  • die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zu stärken und angesichts aktueller sowie zukünftiger Herausforderungen deren regionale Resilienz zu erhöhen,
  • die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiter zu qualifizieren, Armut zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie
  • die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe zu erhalten, zu regenerieren und langfristig zu sichern.

Die Umsetzung der Ziele erfolgt durch Auswahl eingereichter regionaler Entwicklungsstrategien (RES), die von zu gründenden lokalen Aktionsgruppen (LAG) umgesetzt werden sollen. Mit der Anerkennung und Zulassung einer RES wird der jeweiligen LAG ein finanzieller Rahmen zur Umsetzung dieser Strategie in Aussicht gestellt, der Umfang der Förderung ist abhängig von der Einwohnerzahl der Region.

Rahmenbedingungen:
Gefördert werden nur räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 Einwohnern und weniger als 150.000 Einwohnern innerhalb der EU-Gebietskulisse „Ländlicher Raum“. Derzeit ist geplant, ganz NRW einzubeziehen mit Ausnahme der Großstädte > 100 T Einwohner. Dabei müssen mindestens die Gemeindegebiete (auch teilweise) von drei Kommunen beteiligt sein. Ortschaften, im Sinne von zusammenhängenden Siedlungsbereichen, mit mehr als 30.000 Einwohnern können nicht Teil einer LEADER-Region sein.

Antragssteller:
Die jeweils gegründete LAG (Zusammenschluss aus Privatpersonen, Vertretern der Zivilgesellschaft, öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern)

Förderhöhe:
Bis zu 70 %, max. 250.000 €. Die laufenden Kosten der LAG können bis zu 25 % der Gesamtkosten des RES betragen.

Einreichungsfrist:
Die Leader-Regionen werden in einem Wettbewerb ausgewählt.
Die Einreichungsfrist endet am 04. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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