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Wettbewerb im ländlichen Raum – LEADER-Regionen

Inhalt

LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER).

Die Ziele des Programms sind:

  • die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum zu stärken und angesichts aktueller sowie zukünftiger Herausforderungen deren regionale Resilienz zu erhöhen,
  • die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiter zu qualifizieren, Armut zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie
  • die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe zu erhalten, zu regenerieren und langfristig zu sichern.

Die Umsetzung der Ziele erfolgt durch Auswahl eingereichter regionaler Entwicklungsstrategien (RES), die von zu gründenden lokalen Aktionsgruppen (LAG) umgesetzt werden sollen. Mit der Anerkennung und Zulassung einer RES wird der jeweiligen LAG ein finanzieller Rahmen zur Umsetzung dieser Strategie in Aussicht gestellt, der Umfang der Förderung ist abhängig von der Einwohnerzahl der Region.

Rahmenbedingungen:
Gefördert werden nur räumlich zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 Einwohnern und weniger als 150.000 Einwohnern innerhalb der EU-Gebietskulisse „Ländlicher Raum“. Derzeit ist geplant, ganz NRW einzubeziehen mit Ausnahme der Großstädte > 100 T Einwohner. Dabei müssen mindestens die Gemeindegebiete (auch teilweise) von drei Kommunen beteiligt sein. Ortschaften, im Sinne von zusammenhängenden Siedlungsbereichen, mit mehr als 30.000 Einwohnern können nicht Teil einer LEADER-Region sein.

Antragssteller:
Die jeweils gegründete LAG (Zusammenschluss aus Privatpersonen, Vertretern der Zivilgesellschaft, öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern)

Förderhöhe:
Bis zu 70 %, max. 250.000 €. Die laufenden Kosten der LAG können bis zu 25 % der Gesamtkosten des RES betragen.

Einreichungsfrist:
Die Leader-Regionen werden in einem Wettbewerb ausgewählt.
Die Einreichungsfrist endet am 04. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter