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02103 / 789 06-0

Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II

Ziel des Programms ist, Wertschöpfung im Technologiefeld „Wasserstoff- und Brennstoffzellen“ in Deutschland und Europa aufzubauen und zu stärken.

Gefördert werden FuE-Vorhaben sowie Durchführbarkeitsstudien im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seine FuE-Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. Vorhaben, deren Entwicklungsziel die Erreichung eines TRL (Technology Readiness Level) von fünf bis acht entspricht, werden bevorzugt gefördert.

Antragsteller können Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften sein. Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich

Die Förderquote beträgt bis zu 50 % für Unternehmen, 100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen 100 % (Fraunhofer und Helmholtz 90 %), 80 % für Gebietskörperschaften 80 %.

Vorgesehen ist ein zweistufiges Antragsverfahren. Skizzen können laufend eingereicht werden. Eine Begutachtung der Skizzen erfolgt grundsätzlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September eines Jahres.

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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