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02103 / 789 06-0

Vorprojekte und Studien von KMU

Das BMBF fördert die Vorbereitung von Innovationsprojekten durch das „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“.

Das Förderprogramm richtet sich an Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einer frühen Phase, in der neue Ideen auf Relevanz und Umsetzbarkeit in den Unternehmen bewertet und die Planung von FuE-Tätigkeiten vorgenommen wird. Ziel ist es, den Zugang zur Förderinitiative KMU-innovativ für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit wenig Fördererfahrung zu erleichtern.

Ergebnisse der geförderten Projekte sollen vom antragstellenden Unternehmen dazu genutzt werden, ein konkretes FuE-Projekt aufzustellen und durchzuführen – damit soll die Erfolgswahrscheinlichkeit von FuE-Vorhaben erhöht werden. Gegenstand der Förderung sind Einzelprojekte, u. a. um

  • neue Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten,
  • die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von innovativen Ideen zu untersuchen,
  • den Stand der Technik und Wissenschaft sowie die Schutzrechtssituation zu analysieren,
  • Kooperationspartner zu gewinnen,
  • spätere FuE-Arbeiten zu identifizieren und zu konkretisieren.

Jedes Projekt muss sich eines der nachfolgenden Technologiefelder der KMU-innovativ-Förderinitiative zuordnen lassen:

  • Biotechnologie
  • Elektronik und autonomes elektrisches Fahren
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • IKT/Datenwissenschaft, Informationstechnologie, Industrie 4.0, Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit
  • Mensch-Technik-Interaktion
  • Materialforschung
  • Medizintechnik
  • Photonik
  • Produktionsforschung
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Antragsteller: kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition, die zum Zeitpunkt der Einreichung in den letzten fünf Jahren keine BMBF-FuE-Förderung erhalten haben

Förderquote: 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 € über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten

Einreichungsfrist: nächster Stichtag ist der 15.01.2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/ 789 060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

 

 

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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