Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Schleswig-Holstein: Förderung von Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe
Kleine und Mittlere landwirtschaftliche Betriebe sowie anerkannte Erzeugergemeinschaften können Zuschüsse für Investitionen in Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung sowie Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten. Voraussetzungen sind:
- Der Betrieb muss sich zur Abnahme regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Lieferverträgen mit Landwirten verpflichten.
- Es muss eine Verbesserung des Ressourceneinsatzes, insbesondere durch eine Reduktion des Wasser- und/oder Energieverbrauchs erreicht werden.
Nicht unterstützt werden u. a. Investitionen, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Erzeugung oder der Direktvermarktung dienen.
Antragsteller: Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderquote: Erzeugergemeinschaften 30 %, andere Antragsteller 25 %
Einreichungsfrist: 15. März 2018 und 30. September 2018
Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 0211-2294640 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de